Auf HartzIV.org heißt es:
"Darf das Jobcenter ungeschwärzte Kontoauszüge verlangen?
Falls das Jobcenter den Verdacht hat, dass durch mehrere aufgeteilte Ausgaben unterhalb der 50 Euro Grenze größere Ausgaben gestückelt wurden, kann es auch die ungeschwärzten Kontoauszüge verlangen."hmm
Ich finde nirgendwo etwas über eine Obergrenze für Ausgaben.fie
Darf doch hoffentlich mein Schonvermögen und ggf. Sozialleistungen frei einsetzen?
Oder was für eine Obergrenze gibt es da evtl.?
Danke!