ALG II - Aufforderung Erwerbsminderungsrente zu beantragen und Fragen

  • Hallo!

    Aufforderung Erwerbsminderungsrente zu beantragen, trotz bereits anerkannter Arbeitsunfähigkeit und bereits abgelehnter Erwerbsminderungsrente zu Beginn meiner Grundsicherung vor c.a. vier Jahren.

    Ich beziehe seit c.a. vier Jahren Hartz 4.

    Da ich an chronischen Schmerzen und psychischen Problemen leide, wurde ich vom Jobcenter als arbeitsunfähig anerkannt.

    Als ich damals die Grundsicherung aufgrund von Arbeitsunfähigkeit beantragte, wurde ich natürlich auch dazu aufgefordert einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente zu beantragen.

    Dies tat ich dann auch und mein Antrag auf Erwerbsminderungsrente wurde abgelehnt, da ich weniger als fünf Jahre in die Rentenkasse eingezahlt habe.


    Nachdem ich dem Jobcenter den abgelehnten Antrag auf Erwerbsminderungsrente überreichte und meine Arbeitsunfähig vom Arzt des Jobcenters anerkannt wurde, bezog ich also Leistungen vom Jobcenter.

    Nun zu meinem Problem:

    Letzte Woche hatte ich einen Termin beim Jobcenter und wurde dort dazu aufgefordert erneut einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente zu stellen.


    Als ich der Sachbearbeiterin erklärte, dass ich dies bereits vor vier Jahren getan habe und, dass mein Antrag abgelehnt wurde, sagte mir die Sachbearbeiterin ich solle es trotzdem erneut tun, da Menschen die mehrere Jahre arbeitsunfähig waren einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente auch dann haben, wenn sie weniger als fünf Jahre eingezahlte haben.

    Ich habe nun recherchiert und kann nirgendswo eine solche Ausnahme finden.

    Die einzige Ausnahme, welche ich finden konnte, ist im Falle eines Arbeitsunfalls.

    Ich hatte nie einen Arbeitsunfall und habe weniger als zwei Jahre in die Rentenkasse eingezahlt.

    Nun habe ich eine schriftliche Eingliederungsvereinbarung erhalten, mit der Aufforderung erneut eine Erwerbsminderungsrente zu bentragen.


    Ich muss die Eingliederungsvereinbarung bis zum 16.08. unterschreiben.

    Da ich an chronischen Schmerzen und sozialer Phobie leide, habe ich jetzt schon Angst und Horror vor dem erneuten beantragen der Erwerbsmindeurngsrente und den damit verbunden Terminen und Gesprächen.


    Meine Frage ist ob jemand bestätigen kann, dass es tatsächlich so ist, dass ich erneut die Erwerbsminderunsgrente beantragen muss, und wenn nicht, wie ich nun weiter vorgehen sollte. Was erwartet mich, wenn ich die Eingliederungsvereinarung nicht unterschreibe?

    Wie gesagt, meine Erwerbsminderunsgrente wurde bereits vor vier Jahren abgelehnt und dem Jobcenter übergeben.

    Seitdem beziehe ich eine Grundsicherung durch das Jobcenter.

    Ich habe sehr viel weniger als fünf jahre in die Rentenversicherung eingezahlt und hatte keinen Arbeitsunfall.

    Die Sachbearbeiterin behauptet, dass man nach mehreren Jahren der anerkannten Arbeitsunfähigkeit trotz der oben genannten Punkte Anspruch auf Erwerbsminderungsrente hat, und sie verlangt, dass ich diese nun erneut beantrage.


    Vielen Dank für eure Hilfe!

    Titel zu lang und Korrektur

  • Hallo,

    ein Verwaltungsakt, in dem Du aufgefordert wirst, einen Antrag auf EM-Rente zu stellen.

    Gruß!

    Danke für deine Hilfe!

    Ich habe nun selbst nocht ein bisschen recherchiert und erfahren, dass das nicht unterschreiben der Eingliederungsvereinbarung vorerst nicht zu Sanktionen führt.

    Leider verstehe ich nach wie vor nicht warum ich nun erneut die Erwerbsminderungsrente beantragen soll, da ich dies, wie bereits gesagt, zu Beginn meines Grundsicherungsantrags bereits getan habe, und mein Antrag auf Erwerbsminderungsrente abgelehnt wurde.

    Dies konnte die Sachbearbeiterin auch in ihrem Computer einsehen, aber sie bestand darauf, dass wenn man mehrere Jahre arbeitsunfähig war, trotz nicht erfüllen der üblichen Vorraussetzungen (fünf jahre eingezahlt oder Arbeitsunfall) Anspruch auf Erwerbsminderungsrente hat.

    Einmal editiert, zuletzt von Martin1988 (8. August 2019 um 15:59)

  • Hallo,

    Ich habe nun selbst nocht ein bisschen recherchiert und erfahren, dass das nicht unterschreiben der Eingliederungsvereinbarung vorerst nicht zu Sanktionen führt.

    ändert aber nichts an meiner Aussage.

    Leider verstehe ich nach wie vor nicht warum ich nun erneut die Erwerbsminderungsrente beantragen soll,

    Im Endeffekt läuft das auf eine Erwerbsunfähigkeit hinaus, bei der dann ggf. das Jobcenter nicht mehr zuständig für Dich wäre. Hier käme dann die Sozialhilfe ins Spiel- Aber das ist eine reine Vermutung - hier kennt keiner die aktuelle Situation.

    Gruß!

  • Mal rein praktisch gefragt:

    Wo ist das Problem?

    Entweder Du hast recht und Du kannst keine Erwerbsminderungsrente bekommen, da Du unter 5 Jahren eingezahlt hast. Dann wird Dein Antrag unkompliziert "mit einem Blick in den Computer" abgelehnt von der Rentenversicherung mit der gleichen Begründung wie damals.

    Aufwand für Dich: minimal.

    Oder Du liegst falsch und es ist wirklich möglich, dass Du Erwerbsminderungsrente bekommst. Dann liegt das Jobcenter richtig, wäre mit der Aufforderung im Recht und Du musst ohnehin durch den Aufwand durch. Zu Unrecht verweigern würde alles vermutlich nur noch deutlich belastender machen.

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