U25 - Vermögen bei Bedarfsgemeinschaft mit ALG II und Grundsicherung

  • Hallo, ich bin 18 Jahre alt und wohne mit meiner Mutter, welche zur Zeit ALG 2 bekommt, in einer Bedarfsgemeinschaft. In wenigen Wochen wird sie allerdings vielleicht die Grundsicherung wegen Erwerbsminderung bekommen.

    Ich habe seit Geburt einen Fond, welcher von meiner Großmutter angelegt wurde, auf welchem sich inzwischen über 7000€ angehäuft haben. Bis zu meinem vollendeten 18. Lebensjahr hatte ich auf den Fond allerdings keinen Zugriff, und auch keine Auskunft wie viel Geld auf dem Fond war.

    Jetzt stellt sich die Frage wie ich am besten mit dem Vermögen umgehen kann, ohne aus der Bedarfsgemeinschaft mit mit meiner Mutter aufgrund meines Vermögens ausgeschlossen zu werden, denn ich benötige finanzielle Unterstützung für meinen Aufenthalt in einem Internat. Das Arbeitsamt weiß im Moment nichts von dem Vermögen. In spätestens eineinhalb Jahren benötige ich das Geld für meinen Führerschein und ein Auto, und in zwei Jahren für meine eigene Wohnung.

    Wie soll ich mit dieser Situation umgehen, um mein Vermögen zu behalten, da ich es wahrscheinlich dringend in den Jahren während des Studiums benötigen werde?

    Ich würde mich über jegliche Ratschläge freuen :)

  • Hallo!

    :-willkommen im Forum!

    ALG II ist eine Grundsicherungsleistung und wird aus Steuermitteln finanziert. Hilfebedürftig ist,

    wer seinen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus dem zu berücksichtigenden

    Einkommen oder Vermögen sichern kann. Vermögen verschweigen stellt eine Ordnungswidrigkeit

    dar.

    § 63 SGB II - Bußgeldvorschriften

    (1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig

    1. entgegen § 57 Satz 1 eine Auskunft nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erteilt,
    2. entgegen § 58 Abs. 1 Satz 1 oder 3 Art oder Dauer der Erwerbstätigkeit oder die Höhe des Arbeitsentgelts oder der Vergütung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig bescheinigt oder eine Bescheinigung nicht oder nicht rechtzeitig aushändigt,
    3. entgegen § 58 Abs. 2 einen Vordruck nicht oder nicht rechtzeitig vorlegt,
    4. entgegen § 60 Abs. 1, 2 Satz 1, Abs. 3 oder 4 Satz 1 oder als privater Träger entgegen § 61 Abs. 1 Satz 1 eine Auskunft nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erteilt,
    5. entgegen § 60 Abs. 5 Einsicht nicht oder nicht rechtzeitig gewährt,
    6. entgegen § 60 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Ersten Buches eine Angabe nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig macht oder
    7. entgegen § 60 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Ersten Buches eine Änderung in den Verhältnissen, die für einen Anspruch auf eine laufende Leistung erheblich ist, nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig mitteilt.

    (1a) Die Bestimmungen des Absatzes 1 Nummer 1, 4, 5, 6 und 7 gelten auch in Verbindung mit § 6b Absatz 1 Satz 2 oder § 44b Absatz 1 Satz 2 erster Halbsatz.

    (2) Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 6 und 7 mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro, in den übrigen Fällen mit einer Geldbuße bis zu zweitausend Euro geahndet werden.

    Ist dem Jobcenter durch unrichtige oder unvollständige Angaben auch ein wirtschaftlicher

    Schaden entstanden, wurden also Leistungen durch den Fond zu Unrecht ausbezahlt, liegt keine

    Ordnungswidrigkeit mehr vor, sondern es kommt schon eine Straftat in Betracht, namentlich

    Betrug gemäß § 263 StGB. Bitte den Fond sofort dem Jobcenter melden!

    Gruß

  • Ja oke, das macht Sinn. Zugriff und Wissen über das Vermögen habe ich auch erst seit zwei Wochen, deswegen sollte es eigentlich kein Problem sein dass ich den Fond noch nicht gemeldet habe. Ich dachte nur dass es vielleicht Möglichkeiten gibt mein Geld für mein Studium zu behalten, nicht mit der intention das Arbeitsamt zu betrügen, sondern nur durch das nutzen legaler Wege um mein Geld für meine Zukunft zu behalten. Trotzdem vielen Dank!

  • Hallo,

    du wirst hier keine Tipps erhalten, wie man gewisse Regelungen beim ALG II umgeht. Fakt ist, dass das Geld angerechnet bzw. berücksichtigt werden muss und du dadurch für die kommenden Monate erstmal erstmal kein ALG II bzw. nur als Darlehen erhalten wirst.

  • Falls das Geld Dir erst ab dem 18 Geburtstag gehört hat, hast Du es an Deine Großmutter zurückzuerstatten sobald sie vom Sozialamt Geld beantragt. Schenkungen sind bei sozialer Not zurückzuerstatten.

    Darüber hinaus: Gelder dieser Art hinterlassen digitale Spuren. Falls Dir das Geld rechtlich seit Anlage des Fonds gehören sollte und Du es nicht Deiner Großmutter erstatten musst, hast Du so oder so einen Freibetrag von knapp 4000 Euro.

    Wegen dem Restbetrag zu riskieren, vorbestraft zu sein wegen einem Vermögensdelikt gegen den Staat und all den sonstigen Altlasten, die Du dir schaffst wenn während Deines Studiums derartiges rauskommt, ist es definitiv nicht wert.

    Um Dir mal ein Beispiel zu gegen: Vor einigen Jahren gar es eine Welle von Betrugsverfahren beim Bafög, weil Studenten Vermögen verschwiegen hatten.

    Wenn Du nun denkst, dass "Geld zurückzahlen", "Strafverfahren" etc. das Hauptproblem für die meisten Täter war, irrst Du.

    Das wirkliche Folgeproblem war, dass eine Verurteilung wegen einem Vermögensdelikt gegen den Staat nach Erwachsenenstrafrecht bedeutet, dass man das bei einer Bewerbung auf die meisten Stellen angeben muss (und dann keinen Job bekommt) oder auch noch nachträglich gekündigt werden kann, insbesondere wenn man für den Staat arbeitet.

  • . Ich dachte nur dass es vielleicht Möglichkeiten gibt mein Geld für mein Studium zu behalten, nicht mit der intention das Arbeitsamt zu betrügen, sondern nur durch das nutzen legaler Wege um mein Geld für meine Zukunft zu behalten. Trotzdem vielen Dank!

    Sagt mal,

    lest Ihr hier überhaupt noch was die TEs schreiben oder ist jeder, der ALG2 beantragt und Vermögen hat bei Euch ein potenzieller Betrüger ??

    Hallo,

    du wirst hier keine Tipps erhalten, wie man gewisse Regelungen beim ALG II umgeht.

    Wollte er doch gar nicht, er hat eine sachliche Frage zu seiner Situation gestellt und nicht gefragt, wie er das Geld verschwinden lassen kann.

  • Hallo,

    Sagt mal,

    lest Ihr hier überhaupt noch was die TEs schreiben

    und selbst so? Lesen scheint eher nicht Deine Stärke zu sein, denn Deine Anschuldigung ist vollkommen sinnlos. Hier wird während des laufenden Bezuges von ALG geschrieben, ein Vermögen oberhalb der Freigrenzen nicht angegeben zu haben und dies auch nicht nach Volljährigkeit getan zu haben. Somit ist hier kein "potenzieller", sondern von einem tatsächlichen Betrugsversuch die Rede.

    Aber schön, wenn Du einfach mal so Deine vollkommen unmaßgebliche Meinung los werden konntest...

    Gruß!

  • Wollte er doch gar nicht, er hat eine sachliche Frage zu seiner Situation gestellt und nicht gefragt, wie er das Geld verschwinden lassen kann.

    Lesen scheint nicht deine Stärke zu sein, denn

    Wie soll ich mit dieser Situation umgehen, um mein Vermögen zu behalten, da ich es wahrscheinlich dringend in den Jahren während des Studiums benötigen werde?

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