Hallo, der barunterhaltspflichtige Elternteil zahlt dem Betreuungselternteil neben dem regulären Unterhalt einen Unterhalts-Mehrbedarf für das gemeinsame Kind und weißt dies auch so bei der Überweisung aus, somit sind es zwei getrennt voneinander ausgewiesene Buchungen.
Der Regelunterhalt wird angerechnet, doch wie verhält sich das mit dem Mehrbedarf?
Darf das Jobcenter diesen als Einkommen anrechnen? Im übrigen zählt das Kind nicht zur Bedarfsgemeinschaft, da es sein Einkommen aus seinem Regelunterhalt finanzieren kann, dennoch wird dieser den anderen Parteien (Mutter und Bruder) teilweise als Einkommen angerechnet.
Ziemlich wirr das Ganze. Versuche es mit eurer Hilfe für eine Bekannte aufzuschlüsseln.