Guten Tag,
danke für die schnelle Aufnahme, bin ziemlich neu hier
Kurz zu mir: Ich habe im Juli 2019 meine Ausbildung zum Einzelhandelskaufmann abgeschlossen und werde ab dem 23. September studieren.
In diesem Zeitraum beziehe ich AG1 (ca. 520€), da ich schon seit langer Zeit nicht mehr zu Hause lebe, bin ich auf eine Aufstockung angewiesen.
Ich habe alle geforderten Unterlagen eingereicht und soll mich jetzt aber zu meinen Kontobewegungen äußern, warum ich z.B. im Juli 400€ eingezahlt habe.
Muss ich mich dazu äußern? Es waren halt noch meine Bargeldreserven die ich zu Hause hatte, aber ich finde das schon ein bisschen lächerlich, dass ich mich zu solchen Sachen äußern muss.
Deshalb wäre meine Frage, ob ich rechtlich gesehen mich zu solchen Geschichten äußern muss?
Würde mich über Antworten und Hilfe freuen
Mit freundlichen Grüßen