ALG II Weiterbewilligung wird trotz Dringlichkeit nicht bearbeitet

  • Hallo,

    das ist mein erster Beitrag in diesem Forum.

    Es geht um folgendes:

    Ich bin 22 Jahre alt & muss durch eine Schwangerschaft aus meinem Elternhaus ausziehen. Aus diesem Grund habe ich beim Jobcenter einen Antrag auf Wohnungsgenehmigung gestellt + Erstausstattung. Beides wurde mir genehmigt, als ich dazu den WBA in der Leistungsabteilung abgegeben habe. Am 1. August habe ich kein Geld bekommen & der Vermieter auch die Miete & die Kaution nicht. Deshalb rief ich dort an. Man teilte mir mit, dass ein Schreiben an mich rausgeht. An einem Samstag danach bekam ich dann Post zur Aufforderung zur Mitwirkung, welcher ich Montags direkt nachgegangen bin. Das Problem ist, ich wohne in einer leeren Wohnung worin sich nur mein Bett befindet & habe keinen einzigen Cent. Der Vermieter macht mir Druck, da er mich sonst aus der Wohnung kündigen will. Wie lange darf die Bearbeitung denn dauern? Ich bin mit den Nerven am Ende & habe Angst, dass auch im September kein Geld kommt, der Vermieter mich wirklich rausschmeißt & ich obdachlos werde. Ich weiß nicht, was ich machen soll. Ich befinde mich im 6. Monat.

  • Ganz davon abgesehen, dass das JC hier nicht richtig handelt, verstehe ich nicht, warum du deine Möbel aus deinem Zimmer nicht mitnehmen konntest. Das liest man hier immer wieder. Wenn Kinder meiner Kollegen ausziehen, dann nehmen die meisten ihre Zimmereinrichtung mit und bekommen auch das Nötigste an Küchenutensilien, damit sie erstmal über die Runden kommen. Dass die Miete nicht gezahlt wurde, geht natürlich gar nicht. Du musst sofort zum JC und das klären.

  • Hallo LiaMaria,

    ich komme nicht aus guten finanziellen Verhältnissen, weshalb ich das nötigste hatte bzw. habe. Man kann leider nicht immer davon ausgehen kann, dass jemand von den Eltern verwöhnt wird. Auch Küchenutensilien wie du sagst, hat meine Mutter nur das nötigste.

    Hallo Corinna,

    in der Aufforderung zur Mitwirkung vom 1. August (erhalten am 3. August) wurde ich darum gebeten, eine Ummeldung bzw. Meldebescheinigung einzureichen. Zudem wurde ich darauf hingewiesen, dass dies zur Feststellung des Leistungsanspruchs dient. Dieser Aufforderung kam ich am 5. August nach.

    Ich verstehe nicht, wieso man mir dies nicht frühzeitig mitgeteilt hat & das Schreiben erst am 1. August erstellt wurde.

  • Hallo,

    na gut - dann ist die Sache schon mal klarer. Prinzipiell ist die Meldebescheinigung tatsächlich für den Antrag erforderlich, ohne diese Bestätigung kann und wird das Amt nicht aktiv werden.

    Dieser Aufforderung kam ich am 5. August nach.

    Seitdem sind gerademal 5 Werktage (und das auch noch in der Urlaubszeit) vergangen. Von daher würde ich keine Panik schieben - es ist ja leider nicht so, daß sich die Sachbearbeiter in der Leistungsabteilung langweilen und also sofort einen Antrag bearbeiten.

    Ich gehe davon aus, daß sich spätestens diese Woche in der Richtung etwas ergeben wird und Du dann auch rückwirkend Dein ALG II und die Miete ab 01. August bekommst.

    Sollte sich bis Freitag nichts ergeben, melde Dich nochmal...

    Gruß!

  • Du hast doch in deinem Zimmer bestimmt einen Kleiderschrank, ein Bett und einen Schreibtisch besessen. Diese Sachen hättest du mitnehmen können. Ansonsten hast du ja einen Anrecht auf Erstausstattung. Wie schon geschrieben, ist das

    alles sehr kurzfristig.

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