ALG II Selbstständigkeit - Einmalige Zahlung erhalten und Fragen

  • Guten Tag, ich habe in Bezug auf Hartz IV und Selbstständigkeit die folgende Frage:

    Ich bin Aufstocker, monatlicher Zusatzverdienst aus selbstst. Tätigkeit ca 250 Euro nach Abzug der Kosten, also diesen Betrag setze ich in die EKS.

    Diesen Monat erhielt ich aus einem fetten Auftrag ziemlich unerwartet einmalig 3.000 Euro, war so nicht geplant, aber gut, ist nun da.

    Jetzt suche ich nach einer legalen Möglichkeit um dieses Einkommen zu mindern, damit es nicht in den Bewilligungszeitraum von 6 Monaten gestreckt wird, ansonsten würde das wohl zu einer immensen Rückzahlungsforderung führen und sowas ist ziemlich übel.

    Ideen, welche ich selber habe:

    a)      Eine Sonderzahlung in meine bestehende Riesterrente von ca 1500 Euro machen.

    Da bin ich mir allerdings unsicher, ob das funktioniert, da es hier heißt:

    4. geförderte Altersvorsorgebeiträge nach § 82 des Einkommensteuergesetzes, soweit sie

    den Mindesteigenbeitrag nach § 86 des Einkommensteuergesetzes nicht überschreiten,

    Der Mindesteigenbeitrag in meinem Fall beträgt 60 Euro monatlich und diesen Betrag setze ich sowieso schon ab.

    b)     Freiwillige Umsatzsteuervorauszahlung für 2019 (gehen aber auch nur ein paar Hundert Euro)

    c)      Werbungskosten für 1500 Euro verursachen (z.B. Onlinemarketer beauftragen für Homepagepflege, Anzeige schalten etc).

    Hier bin ich mir allerdings unsicher, ob ich sowas nicht langfristig vorher genehmigen lassen müsste vom Jobcenter und ich bin etwas unter Zeitdruck, habe nur noch ca 1 Woche Zeit für Maßnahmen um das Einkommen zu mindern.

    Vielleicht kennt sich jemand aus, was ich nun am besten machen kann. Vielen Dank für schnelle und produktive Antworten, diese Frage ist vielleicht auch für andere recht interessant, wie man da am besten rangeht.

  • Hallo,

    keine Deiner Ideen ist zündend und

    diese Frage ist vielleichtauch für andere recht interessant, wie man da am besten rangeht.

    ist eher sinnlos.

    Jetzt suche ich nach einer legalen Möglichkeit um diesesEinkommen zu mindern

    Wie wäre es mit einer ehrlichen Tätigkeit und nicht dem Versuch, auf Kosten des Steuerzahlers Einnahmen zu verbuchen und dennoch Sozialleistungen zu erhalten? Nur mal so als Frage...

    Gruß!

  • Hallo Corinna, danke für deine Antwort. Allerdings habe ich hier nicht die Absicht, eine moralinsaure Diskussion anzustossen. Dennoch hier mal meine Meinung diesbezüglich: Dass Dt. diese Möglichkeit hat, sozial unterstützt zu werden, wenn man arbeitslos ist, ist eine ziemlich einmalige Sache und wir können wirklich dankbar dafür sein. Allerdings hat dieses System auch einige ziemliche Ungerechtigkeiten in sich selber, zb ist es für mich nicht einfach möglich, diesen Monat auf Leistungen zu verzichten, was so ziemlich gegen jeden gesunden Menschenverstand verstößt. Und ich hatte ziemlich eindeutig geschrieben, gibt es eine saubere und legale Lösung für dieses Problem. Danke für genaueres lesen, bevor der Zeigefinger kommt.

  • Hallo!

    Ich bin Aufstocker, monatlicher Zusatzverdienst ausselbstst. Tätigkeit ca 250 Euro nach Abzug der Kosten, also diesen Betrag setzeich in die EKS.

    Die Anlage EKS ist ordnungsgemäß auszufüllen und dem Jobcenter einzureichen.

    Diesen Monat erhielt ich aus einem fetten Auftrag ziemlichunerwartet einmalig 3.000 Euro,

    Ist ordnungsgemäß in der Anlage EKS anzugeben und die Einnahme wirkt sich

    bedarfsminderend aus. Gesetzliche Grundlage dafür

    § 11 SGB II - Zu berücksichtigendes Einkommen

    4Entfiele der Leistungsanspruch durch die Berücksichtigung in einem Monat, ist die einmalige Einnahme auf einen Zeitraum von sechs Monaten gleichmäßig aufzuteilen und monatlich mit einem entsprechenden Teilbetrag zu berücksichtigen.

    Abzüglich der Absetzbeträge, siehe § 11b - Absetzbeträge

    Ideen, welche ich selber habe:

    Sind schlecht und nicht umsetzbar! Es sei denn, du möchtest dich wegen Sozialbetrug

    strafbar machen. Damit wäre das Thema ausreichend beantwortet.

    Gruß

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