Mietvertrag bei den Eltern - Ü25 und Fragen zu ALG II

  • Hallo zusammen,

    Folgende Situation:

    Über 25 Jahre alt.

    Vom Amtsarzt arbeitsunfähig geschrieben.

    Wohnhaft bei den Eltern in einem Einfamilienhaus.

    Da ich meinen Eltern für meine Unterkunft aufkommen kam mir die Idee einen Mietvertrag mit Ihnen einzugehen um somit die Miete vom JC zu bekommen.

    Generell die Frage, wie muss so ein Mietvertrag aufgesetzt werden, ich habe zwar ein eigenes Zimmer der Rest des Hauses wird allerdings gemeinsam genutzt.


    Mir geht es nicht darum das Maximum raus zu holen, sondern einfach meinen Beitrag zu leisten.

    Vielen Dank schon mal und viele Grüße

  • Seit wann erhälst du ALG II ? Es dürfte schwer werden dem Jobcenter glaubhaft zu machen, dass man Miete zahlen muss, obwohl man vorher jahrelang kostenfrei dort gelebt hat.

    Für Mietfragen ist ein Forum für Sozialrecht der falsche Ansprechpartner.

  • für wie lange hat Dich der Amtsarzt arbeitsunfähig geschrieben?

    Für immer, der Zustand meiner Wirbelsäule wird sich nicht mehr ändern.

    Seit wann erhälst du ALG II ? Es dürfte schwer werden dem Jobcenter glaubhaft zu machen, dass man Miete zahlen muss, obwohl man vorher jahrelang kostenfrei dort gelebt hat.

    Für Mietfragen ist ein Forum für Sozialrecht der falsche Ansprechpartner.

    Seit 7 Jahren, allerdings hat sich die finanziell Situation meiner Eltern geändert.

    Beide in Rente und haben somit monatlich nurnoch ca 60% von dem zur Verfügung was noch vor einem Jahr da war.

    Die Alternative ich ziehe aus, das würde die JC noch teuer kommen.

  • Hallo,

    dann dürfte statt einer Arbeitsunfähigkeit eine Erwerbsunfähigkeit vorliegen. Von daher wäre die Frage, ob überhaupt ALG II in Betracht kommt.

    Übrigens gibt es auch keine lebenslange AU...

    Gruß!

    Das JC hat schon versucht mich an die Rentenkasse ab zu schieben, das hat allerdings alles nichts mit meiner ursprünglichen Frage zu tun.

  • Hallo,

    Das JC hat schon versucht mich an die Rentenkasse ab zu schieben, das hat allerdings alles nichts mit meiner ursprünglichen Frage zu tun.

    ich rede hier nicht irgendeiner Rentenversicherung, sondern von Erwerbsunfähigkeit. Und diese hat nicht immer etwas mit der Erwerbsminderungsrente zu tun. Von daher stellt sich auch weiterhin die Frage, ob Du überhaupt ALG-II-berechtigt bist. Von daher hat meine Antwort durchaus etwas mit Deinem Problem zu tun.

    Generell die Frage, wie muss so ein Mietvertrag aufgesetzt werden

    Gar nicht. Die Warmbelastungen werden entsprechend der Anzahl der Bewohner aufgeteilt.

    Gruß!

  • Um es einmal zu sortieren:

    Falls ich es richtig verstehe, bist Du bereits beim Jobcenter, aber bekommst von dort noch keine Miete.

    Du kannst natürlich versuchen, mit dem Hinweis, dass Deine Eltern aufgrund Rente nicht mehr genügend Geld haben, um Dich kostenlos wohnen zu lassen, dort vorsprechen und Leistungen für die Unterkunft beantragen und erst einmal schauen, was passiert.

    Ganz so rund wie Du denkst, klingt die Argumentation allerdings nicht. Denn deine Eltern würden ja auch nach einem Auszug, bzw. wenn es Dich nicht gäbe, fast die gleichen Kosten für das Haus haben und müssten diese ohnehin aus ihrer Altersvorsorge tragen.

    Aber versuchen kann man es. Schlimmstenfalls gibt es halt ein "Nein" und der Antrag würde abgelehnt.

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