Hallo,
wir haben hier in NdS einen Antrag auf Übernahme der Schulbücher beim JC gestellt und bekamen dann einen "Zettel" der bescheinigt das die Voraussetzungen für die kostenlose Schulbuchausleihe (Lernmittelfreiheit) erfüllt sind.
Damit wurden die Bücher von der Buchausleihe ausgegeben.
Trotzdem möchte die Schule für "Arbeitshefte" mal eben 50 Euronen haben. Fallen die Arbeitshefte und die im BSG Urteil genannten Schulbücher oder wohl eher nicht? Wenn Lernmittelfreiheit bescheinigt ist, ist dann "nur" ein Teil, ein Teil eben nicht und es erfolgt keine Übernahme?
Würde mich über Meinungen/Hinweise freuen
Danke
LG
Sandy