ALG II Sanktion wegen fehlender Bewerbung und Fragen

  • Hallo zusammen,

    habe mich extra angemeldet in der Hoffnung einen Tipp zu kriegen ob das ganze so ok ist.

    Habe mal wieder eine Sanktion von meinem netten Bearbeiter bekommen. Habe die Begründung mal Eingescannt und angehangen.

    Ist das so rechtens? Mich deswegen wieder 3 Monate zu sperren. Ich habe immer alles hingenommen aber das werde ich diesmal ganz bestimmt nicht.

    Zu dem Fall habe mich in einer Firma beworben die ich vorgeschlagen bekommen habe. Habe das ganze ganz normal als Brief eingeworfen. Das weiß ich auch zu 1000% das ich mich dort beworben habe. Allerdings hat der Arbeitgeber anscheinend nichts bekommen und dies als Nicht beworben vermerkt. Es ärgert mich so weil ich einfach ganz genau weiß das ich mich dort beworben habe.

    Das einzige was ich davon noch habe ich eine Kopie der Bewerbung in meiner Bewerbungsmappe was meinem Berater aber anscheinend nicht ausgereicht hat.

    Was kann ich tun? Wohin melde ich mich und wie geht es weiter? Und was sagt ihr zu dem Fall?


    Gruß datarippa

  • Hallo,

    da Du die Bewerbung nicht nachweisen kannst und der Arbeitgeber sagt, es fand keine Bewerbung statt, steht Aussage gegen Aussage. Durch den mangelnden Nachweis Deinerseits wäre die Sanktion als solches durchaus berechtigt.

    Gruß!

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