Hallo,
ein mit im Haushalt lebendes Kind ist lt. Jobcenter nicht Teil der Bedarfsgemeinschaft, weil es seinen Regel-Lebensunterhalt durch seinen Unterhalt deckt. Das JC formuliert das auch so in seinen Bescheiden für die anderen Mitglieder der Familie, die widerum eine Bedarfsgemeinschaft bilden.
Das Gericht hat den Vater des Kindes zum Unterhalts-Mehrbedarf verurteilt, den dieser auch zahlt.
Darf das JC den Beschluss verlangen sowie auch die Kontoauszüge des nicht zur Bedarfsgemeinschaft zählenden Kindes?
Darf das JC überhaupt Daten über dieses Kind verlangen?
Vielen Dank schon einmal um voraus.
Bitte auf solche Kommentare verzichten, Danke!