Nach Durchsicht einiger Unterlagen istmir ein Vertrag in die Hände gefallen den ich völlig vergessen habe. Nach einem Telefonat mit der Allianz habe ich ein Guthaben aus einer gesetzlich unverfallbaren Anwartschaft auf betriebliche Altersversorgung. Das Guthaben beträgt 2100 Euro. Dass Ich Vermögen angeben muss weiss ich, aber wird das Geld mir dann als Einkommen angerechnet, oder kann ich es behalten? Ich bin 31 Jahre alt und behindert. Dankefür eure Hilfe
ALG II Antrag - Betriebliche Altersversorgung Auszahlung und Fragen
-
Mjurk -
21. August 2019 um 17:26 -
Erledigt
-
-
Hallo,
seit wann beziehst du ALG II ?
Du willst die betriebliche Altersversorgung nun kündigen und dir etwas von dem Geld kaufen oder wie muss ich das verstehen?
-
Seit 2016. Die versicherung stamm tnoch aus der Zeit in der ich gearbeitet habe und wartet seit meinem ausscheiden aus der Firma aus gesundheitlichen Gründen auf die Auszahlung. Sie wird ja nicht mehr weitergeführt. Die frage ist nun ob dies als Vermögen gilt oder als Einkommen.
-
Wenn es ein Guthaben war, das vor dem ersten Antrag beim Jobcenter während Du noch gearbeitet hast "angespart" bzw. "eingezahlt wurde, ist es mit aller Wahrscheinlichkeit Vermögen.
Du hast einen allgemeinen Vermögensfreibetrag von Lebensalter mal 150 Euro plus 750 Euro. Hast Du den überhaupt jemals überschritten, wenn man die 2100 Euro draufrechnen würde?
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!