Hallo, meine freundin und ich bekommen ein kind. Wohnen aber noch nicht zusammen. Da sie ihre Wohnung gekündigt hat, würde ich ihr gerne einen untermietvertrag erstellen. Meine Frage ist, ob es überhaupt möglich ist, trotz gemeinsamen Kind, eine wohngemeinschaft zu erstellen wo jeder sein eigenes Geld verwaltet und ob sowas überhaupt erlaubt ist. Meine Freundin und ich beziehen alg2
ALG II - Wohngemeinschaft trotz Kind
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Manni84 -
26. August 2019 um 12:40 -
Erledigt
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Hallo,
Ihr seid keine WG. Punkt.
Gruß!
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Mal abgesehen davon, dass Euch das Niemand abnehmen wird und Betrug strafbar ist?
Wenn Du geltend machen wölltest, dass ihr getrennt bzw. keine Bedarfsgemeinschaft seid, wärest Du dann voll unterhaltspflichtig für Mutter und Kind einschließlich der Haftung für Unterhaltsvorschussleistungen.
Das Unterhaltsrecht ist um einiges gnadenloser, als das Jobcenterrecht. Wenn Du den Mindestunterhalt für Mutter und Kind nicht bringen kannst, während Du zu Hause sitzt, bist Du dazu verpflichtet, Dir einen Job zu suchen. Nicht "so ein bisschen" wie beim Jobcenter. Sondern - sehr vereinfacht formuliert - "überall und jederzeit". Machst Du es nicht, wird fiktiver Unterhalt vom Familiengericht angerechnet.
Die Grenze zur Straftat nach § 170 Strafgesetzbuch ist in den Fällen recht schnell überschritten.
Fazit: Tricksereiversuche in so einer Situation sind üblicherweise "selbstbestrafend" - auch in finanzieller Hinsicht,
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also, entweder Du zahlst Unterhalt und wohnst woanders oder ihr seid eine BG.
Du hast die Wahl.
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