Hallo, ich habe eine Frage zum Thema bedarfsgemeinschaft. Meine Freundin ist schwanger und wir haben vor zusammen zu ziehen. Beide leben zur Zeit von alg 2. Wie läuft das genau ab, wenn man eine bg anmeldet? Was genau wird dann gezahlt und ist es viel weniger als wenn man getrennt leben würde? Wird das Kinder Geld mit auf die Zahlung der Job Centers gerechnet? Und wie sieht es mit dem Unterhalt aus? Hat jemand dahingehend Erfahrungen gesammelt? Mfg
ALG II - Bedarfsgemeinschaft und weitere Fragen
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Manni84 -
26. August 2019 um 17:48 -
Erledigt
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Hallo,
ja das Kindergeld wird auf das ALG II des Kindes angerechnet.
Warum Unterhalt? Du bist der Vater und ihr seid zusammen und nicht getrennt lebend. Also wo sollen das Unterhaltsansprüche bestehen?
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Hallo, ich beziehe alg2 und bekomme ein Kind, welches auch in meinem Haushalt leben wird. Da ich zur Zeit 165 Euro dazu verdienen darf, stellt sich die Frage, ob es anders ist, wenn man ein Kind hat. Ob dann gegebenenfalls mehr verdient werden darf. Mfg
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Danke für die Antwort. Ich habe noch nie mit jemandem zusammen gelebt. Weisst du denn, in wie fern die Regel Sätze gezählt werden wenn beide alg2 beziehen und unser Kind im Haushalt lebt?
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Regelsätze siehe hier: Übersicht
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Bitte nicht für jede Frage einen neuen Thread eröffnen!
Du darfst so viel dazu verdienen wie du willst, aber es wird unter Berücksichtigung der Freibeträge auf dein ALG II angerechnet. Also umso mehr du verdienst, umso mehr hast du auch zum Leben zur Verfügung.
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Okay, und wie hoch ist der frei Betrag mit kind?
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Übersicht der Freibeträge
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