Im August 2018 verlangt das Jobcenter die Heiz- und Betriebskostenabrechnung. Diese lag zu dem Zeitpunkt jedoch noch nicht vor und wurde demnach auch nicht eingereicht. Das Jobcenter zahlt daraufhin keine Heizkosten mehr. Werden die Heizkosten nach dem Einreichen der Abrechnung nachgezahlt?
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