Ich hoffe, jemand kann zu meinen Problem hilfreiche Tipps geben.
Folgendes Problem: Ich bezog ALG-I, nahm dann eine Nebentätigkeit unter 400 Euro an und meldete die Tätigkeit ordnungsgemäß. Die Behörde hob dann schriftlich den ALG-I-Bescheid auf, weil sie fälschlicherweise von einem zu hohen Zuverdienst ausgingen – das Vierfache. Ich legte Widerspruch ein, aber die Bearbeitung – ich vermute wegen den Sommerferien – dauert lange. Mittlerweile sechs Wochen – außer einer schriftlichen Eingangsbestätigung nach drei Wochen ist nichts passiert. Jetzt war ich heute auf dem Amt, um ALG-II zur Überbrückung zu beantragen, ich besitze keinen Cent Zufluss mehr. Die sagten, ich muss einen ALG-I-Antrag stellen, weil ALG-I Vorrang hat. Ich sagte, das wäre doch ein Doppelantrag, weil ein laufender Antrag vorhanden ist und der Widerspruch sicher Erfolg hat. Und der neue Antrag würde doch nicht vorrangig zum Bestehenden behandelt. Jetzt haben die zwar meinen ALG-II-Antrag angenommen, aber mit dem klaren Hinweis - wird nichts, weil ALG-I berechtigt. Hat da jemand Erfahrung, sollte ich doch einen neuen ALG-I-Antrag stellen?