ALG II Überbrückung - Widerspruchverfahren bei ALG I und Fragen

  • Ich hoffe, jemand kann zu meinen Problem hilfreiche Tipps geben.

    Folgendes Problem: Ich bezog ALG-I, nahm dann eine Nebentätigkeit unter 400 Euro an und meldete die Tätigkeit ordnungsgemäß. Die Behörde hob dann schriftlich den ALG-I-Bescheid auf, weil sie fälschlicherweise von einem zu hohen Zuverdienst ausgingen – das Vierfache. Ich legte Widerspruch ein, aber die Bearbeitung – ich vermute wegen den Sommerferien – dauert lange. Mittlerweile sechs Wochen – außer einer schriftlichen Eingangsbestätigung nach drei Wochen ist nichts passiert. Jetzt war ich heute auf dem Amt, um ALG-II zur Überbrückung zu beantragen, ich besitze keinen Cent Zufluss mehr. Die sagten, ich muss einen ALG-I-Antrag stellen, weil ALG-I Vorrang hat. Ich sagte, das wäre doch ein Doppelantrag, weil ein laufender Antrag vorhanden ist und der Widerspruch sicher Erfolg hat. Und der neue Antrag würde doch nicht vorrangig zum Bestehenden behandelt. Jetzt haben die zwar meinen ALG-II-Antrag angenommen, aber mit dem klaren Hinweis - wird nichts, weil ALG-I berechtigt. Hat da jemand Erfahrung, sollte ich doch einen neuen ALG-I-Antrag stellen?

  • Ein Widerspruchsverfahren setzt aber einen aktuellen Antrag voraus. Habe jetzt etwas gefunden: »... dass »vor der Inanspruchnahme von Arbeitslosengeld im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes ist der Arbeitslose verpflichtet, vorrangig ALG II zu beantragen« (unter Bezugnahme auf Beschluss des LSG NRW v. 08.11.2010 - L 10 AL 244/10 B ER).

    Also die Option bei einem Widerspruchsverfahren einen neuen Antrag zu stellen, kommt überhaupt nicht vor. Entweder einstweilige Verfügung mit Zweck einer Vorauszahlung oder ALG-II als Überbrückung. Die Sozialgerichten sagen ALG-II.

  • Hallo,

    Ein Widerspruchsverfahren setzt aber einen aktuellen Antrag voraus.

    nein, nicht bei einem aufgehobenen Antrag. Dagegen kann man zwar tatsächlich Widerspruch einlegen - was aber nichts damit zu tun hat, daß aktuell kein laufender Antrag vorliegt.

    Was nun Deine komischen Zitate betrifft (die dann auch noch mehr als 7 Jahre alt und somit veraltet sind): Dir ist ALG I nicht grundsätzlich versagt worden. Ein kleinert, aber feiner Unterschied.

    Statt hier nun recht sinnlos zu diskutieren und Energie zu verschwenden - warum hast Du nicht stattdessen längst den Neuantrag gestellt? Ich würde mich da eher darauf konzentrieren, wenn Du so dringend auf Geld angewiesen bist...

    Gruß!

  • Sorry, aber du irrst dich. Das Arbeitslosengeld wird mir rechtswidrig verweigert (die haben aus einer 9 Stunden-Woche Nebentätigkeit einen 36 Stunden-Wochenjob gemacht - trotz vorliegenden Arbeitsvertrag). Die Aufhebung des Antrages ist nichtig, mein ALG-I-Antrag ist weiterhin gültig. An anderer Stelle wurde mir das gerade bestätigt. Die Option bei einem laufenden Widerspruchsverfahren einfach einen neuen Antrag zu stellen -wie man es heute von mir verlangte – kommt überhaupt nicht vor. Welcher Sinn soll dahinter stehen, wenn dieselbe Behörde sagt, du hast keinen Anspruch und gleichzeitig mir einen neuen Antrag hinhält. Der Widerspruch läuft und für diesen Zeitraum – bei Bedürftigkeit - sagen die Sozialgerichte, statt gerichtlichen Eilantrag auf Weiterzahlung von ALG-I ein Antrag auf ALG-II stellen. Und mir wurde gerade gesagt, es ist sehr zweifelhaft, dass dies den Jobcentermitarbeitern nicht bekannt ist. Weil gleichzeitige Bearbeitungen von ALG-I und ALG-II aus verschiedenen Gründen häufig vorkommen.

    Aber danke für Dein Interesse.

  • Hallo,

    ok - Du weißt sowieso alles besser, obwohl Du Dich auf veraltete Urteile und Rechtssprechung berufst und Gegenargumente nicht zuläßt, weil sie Dir nicht in den Kram passen. Deine Sache.

    An anderer Stelle wurde mir das gerade bestätigt.

    Aja - und weil nun irgendein AxelK etwas schreibt, was Dir offensichtlich mehr als meine Antwort zusagt, ist sie deswegen richtiger? Seltsame Logik....

    Somit kann das Thema auch beendet werden - bei Beratungsresistenz habe ich keine Lust, mich weiter zu engagieren.

    Gruß!

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