Übernahme der KDU WBS Schein

  • Hallo,

    ich bin neu hier und hoffe auf eine Antwort.

    Ich lebe mit meinem 18 jährigen Sohn- Schüler- in einer Bedarfsgemeinschaft. Wir sind beide schwerbehindert und nun liegt ein ärztliches Attest vor,dass wir umziehen sollten.Durch eine Knochenerkrankung sind Treppen nicht mehr möglich.Wir haben aufgrund der Erkrankung -erblich bedingt- einen WBS Schein für 3 Zimmer.

    Ist es richtig,dass bei einem WBS Schein aus gesundheitlichen Gründen für 3 Zimmer, trotzdem nach der Peronenanzahl berechnet wird? Richtet man sich gar nicht nach den benötigten Vorgaben ? Dann ist davon auszugehen,dass wir kaum eine 3 Zimmer Wohnung finden,die passt. Wir haben ein Angebot,aber das Jobcenter sagt nein. Vielleicht ist hier jemand,der mir die Frage beantworten kann

  • Hallo,

    da die KdU regional festgelegt werden, läßt sich Deine Frage nicht pauschal beantworten. In manchen Regionen mag die Größe eine Rolle spielen, in anderen nicht.

    Verbindliche Auskünfte kann Dir nur das Amt vor Ort geben.

    Gruß!

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