Hallo,
ich bin neu hier und hoffe auf eine Antwort.
Ich lebe mit meinem 18 jährigen Sohn- Schüler- in einer Bedarfsgemeinschaft. Wir sind beide schwerbehindert und nun liegt ein ärztliches Attest vor,dass wir umziehen sollten.Durch eine Knochenerkrankung sind Treppen nicht mehr möglich.Wir haben aufgrund der Erkrankung -erblich bedingt- einen WBS Schein für 3 Zimmer.
Ist es richtig,dass bei einem WBS Schein aus gesundheitlichen Gründen für 3 Zimmer, trotzdem nach der Peronenanzahl berechnet wird? Richtet man sich gar nicht nach den benötigten Vorgaben ? Dann ist davon auszugehen,dass wir kaum eine 3 Zimmer Wohnung finden,die passt. Wir haben ein Angebot,aber das Jobcenter sagt nein. Vielleicht ist hier jemand,der mir die Frage beantworten kann