Sondertilgung Ratenkredit vor Antragsstellung, Zeitpunkt der Feststellung des Schonvermögens
Hallo Zusammen,
ich habe vor einem Monat eine Sondertilgung meines Ratenkredites getätigt. Heute war mein Erstantrag für das ALG II. Laut meinem Sachbearbeiter wird das Jobcenter einen Ersatzanspruch stellen, da durch die Sondertilgung ich meine Bedürftigkeit selbst herbeigeführt habe. Vor einem Monat war mein Vermögen größer als das erlaubte Schonvermögen. Ist das so rechtens ? Der Zeitpunkt der Feststellung des Vermögens ist der Zeitpunkt des Antrags oder spielt es hier keine Rolle ? Ich habe die Schulden doch VOR der Antragsstellung abgebaut. Danke u. Grüße.