Hallo zusammen,
mich würde folgendes mal interessieren.
Eine Frau und ein Mann wohnen in einer Stadt und jeder der beiden hat seine eigene Wohnung.
Beide Wohnungen werden vom Jobcenter bezahlt.
Jetzt heiraten die beiden und was passiert jetzt?
Ich könnte mir vorstellen, das Jobcenter möchte eine Bedarfsgemeinschaft daraus machen.
Aber was ist wenn beide ihre eigenen Wohnungen behalten möchten?
Die größe der Wohnung ist auf die beiden zugeschnitten und im grünen Bereich.
Also nicht zu groß.
Ich kann mir nicht vorstellen, das da eine Bedarfsgemeinschaft greift.
Auch kann doch das Jobcenter die beiden nicht zwingen zusammen in eine Wohnung zu ziehen.
Wäre schön wenn da jemand zu dem Thema was schreiben könnte.
Vielen Dank!