ALG II und Fragen zur Bedarfsgemeinschaft nach Heirat

  • Hallo zusammen,

    mich würde folgendes mal interessieren.

    Eine Frau und ein Mann wohnen in einer Stadt und jeder der beiden hat seine eigene Wohnung.

    Beide Wohnungen werden vom Jobcenter bezahlt.

    Jetzt heiraten die beiden und was passiert jetzt?

    Ich könnte mir vorstellen, das Jobcenter möchte eine Bedarfsgemeinschaft daraus machen.

    Aber was ist wenn beide ihre eigenen Wohnungen behalten möchten?

    Die größe der Wohnung ist auf die beiden zugeschnitten und im grünen Bereich.

    Also nicht zu groß.

    Ich kann mir nicht vorstellen, das da eine Bedarfsgemeinschaft greift.

    Auch kann doch das Jobcenter die beiden nicht zwingen zusammen in eine Wohnung zu ziehen.

    Wäre schön wenn da jemand zu dem Thema was schreiben könnte.

    Vielen Dank!

  • Fragen zur Optimierung von Sozialleistungen oder zu betrügerischem Verhalten werden hier nicht beantwortet.

  • Fragen zur Optimierung von Sozialleistungen oder zu betrügerischem Verhalten werden hier nicht beantwortet.

    Meine Frage bezieht sich auf keins von beiden!

    Auf welcher Grundlage wird eigentlich in diesem Forum behauptet,wenn das von mir beschriebene Paar heiratet und getrennte Wohnungen hat diese automatisch in eine BG gelangen.

    Das Sozialgericht Stuttgart hat entsch., das Ehepartner welche in keiner Haushaltsgemeinschaft leben der Regelbedarf für Alleinstehende gilt

    Nachzulesen:

    Verfahren S 8 AS 3575/18

  • Schön was das Sozialgericht in Stuttgart entschieden hat, da dies maximal in Stuttgart und Umgebung Anwendung finden wird.

  • Hallo!

    SG Urteile sind räumlich geschränkt, auf den Einzelfall abgestellt und nicht

    bundesweit bindend. Das wäre nur ein BSG Urteil und das BSG hat in

    mehreren Urteilen anders entschieden. Damit wäre das ausreichend

    beantwortet. Da es sich hier um eine allgemeine Diskussion handelt, können

    wir das Thema beenden.

    Thema geschlossen!

    Gruß

  • Hallo,

    hat entsch., das Ehepartner welche in keiner Haushaltsgemeinschaft leben der Regelbedarf für Alleinstehende gilt

    ja und? Deine Frage geht in Sachen Finanzierung von 2 Wohnungen nach Heirat, wobei Du bisher keinen einzigen nachvollziehbaren Grund für die räumliche Trennung genannt hast. Daher bleibt es durchaus bei den hier genannten Antworten. Zu der Anwendbarkeit des Urteils eines Sozialgerichtes wurde bereits Stellung bezogen.

    Gruß!

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