ALG II Rückforderung - Halbwaisenrente - Bafög - nicht gemeldetes Einkommen und Fragen

  • Hallo,

    ich versuche mich so kurz wie möglich zu halten. Falls ich das falsche Unterforum ausgesucht habe, bitte bescheid sagen.

    Ich bin vor 2 Jahren in meinen jetzigen Wohnort gezogen und beziehe hier seit Dez.'17 ALG2. Seit März '18 habe ich ein Kleingewerbe und verdiene da ca 150€/Monat, eher weniger. Hauptsächlich gehe ich aber zur Abendschule und hole da mein Abi nach, Abiprüfungen sind im kommenden Frühjahr. Jetzt fange ich allerdings schon im Oktober ein Frühstudium im Rahmen eines Programms zur Hochbegabtenförderung an. Leider vergesse ich ständig Fristen und Unterlagen, wodurch dieses Jahr folgende Situation entstanden ist:

    - letzter BWZ von Dez.'18-Mai'19

    - WBA erst im Mai eingereicht, bis heute wegen folgenden Dingen in der Prüfung und daher seit Mai kein ALG2....:

    - seit Feb.'19 Schüler-Bafög-berechtigt (bitte beachten: Schülerbafög wegen Abendschule, KEIN normales Bafög, muss nicht zurückgezahlt werden), allerdings wurde erst im Mai über den Antrag entschieden --> Rückzahlung für die Zeit seit Februar, ein paar Tage später kam ne E-Mail des zuständigen Amtes, in der stand, dass man dort verpeilt habe, dass die Rückzahlung an mich ja noch mit dem Jobcenter verrechnet werden müsse und dass sie die Meldung darüber nun zu spät ans JC geschickt hätten... ich habe daraufhin entsprechende Nachricht ans JC weitergeleitet und gefragt, wieviel ich davon ans JC zahlen soll und bis heute (s.u.) nix mehr deswegen gehört

    - seit '18 beziehe ich Halbwaisenrente, allerdings hatte ich Ende letzten Jahres irgendwas dafür vergessen einzureichen, sodass die Zahlung eingestellt wurde. Nachdem ich es nachgereicht hatte, wurde die Zahlung wieder geleistet, allerdings habe ich das dem Jobcenter vergessen mitzuteilen und zu spät gemeldet - das ist der hauptsächliche Grund dafür, dass der WBA immer noch in Bearbeitung ist; nun liegt dem JC aber alles vor

    - im Rahmen meiner Selbstständigkeit habe ich von Februar-April an einem Stand Waren verkauft, weil mein Konto seit Ewigkeiten im Minus war und ich das endlich ausgleichen wollte... kurz und knapp:

    --- Februar Verdienst 726€ (Auszahlung März)

    --- März Verdienst 462€ (Auszahlung August)

    --- April Verdienst 216€ (Auszahlung Juli).

    Mein Einkommen durch das Gewerbe musste ich bisher nur halbjährlich mit dem WBA angeben. Beim letzten WBA habe ich diese 3 erhaltenen Zahlungen nicht angegeben, weil ich zwei davon (für März+April) ja erst später bekommen und die erste aus dem Februar dabei vergessen hatte. Ja, klingt nach Betrug, wird auch so gewertet werden, ist es faktisch gesehen auch, war aber nicht "geplant". Ich habs einfach neben dem ganzen Chaos vergessen. Ich habe in den 1,5 Jahren abgesehen von den 3 Rechnungen nie mehr als 100-150€ verdient.

    Nun hatte ich wochenlang nix mehr wegen des WBAs gehört, heute kamen dann gleich 3 Aufforderungen zur Mitwirkung:

    - Einreichen des Kontoauszugs, auf dem die Rückzahlung des Schülerbafögs für die Monate ab Februar zu sehen ist (Kontoauszug Mai)

    - Einreichen von irgendwelchen Barquittungen aus dem Jahr 2018 ... mir völlig unersichtlich wieso, weil diese denen schon lange vorliegen

    - Einreichen aller Kontoauszüge seit 1.1.19 bis laufend

    Meine Probleme sind folgende:

    - ich habe Angst, dass die mir durch die Geschichte mit dem Einkommen aus dem Februar einen Betrug anhängen, was ich nicht widerlegen könnte

    - so wie ich das sehe steht Nachzahlung gegen Nachzahlung:

    --> höhere Einkommen aus Februar+März+April=1404€ , die ja alle auf die jeweiligen Monate einzeln angerechnet werden müssen

    --> Bafög-Rückzahlung muss ich ans Jobcenter zahlen, da ich in der Zeit, auf die sich die Rückzahlung bezieht, ja im Endeffekt zu viel ALG2 erhalten habe

    --> einmalige Rentenzahlung in Höhe von 170€ als die Rentenkasse die Zahlung wieder veranlasst hat, die ich damals nicht gemeldet hatte

    --> das alles gegen das Geld, das ich vom JC für die Monate Juni-August bekommen müsste, wenn der WBA denn dann mal bewilligt werden sollte

    ... kann verstehen, dass die die Kontoauszüge sehen wollen bei dem Chaos, aber daraus entsteht folgedes Problem: die Zahlungen für die einmaligen Einnahmen in März+April habe ich ja quasi erst jetzt erhalten, das kann ich also jetzt zusammen mit der Aufforderung problemlos noch nachreichen (oder???). Ich würde dann rückwirkend Barquittungen für die Monate März und April schreiben und dort vermerken, dass die Zahlung erst im Juli bzw August stattfand. Aber wie soll ich begründen, dass ich das vergessene Einkommen aus Februar jetzt erst melde?

    - monatlicher ALG2-Bezug bisher bei etwa bei 650€, für die Monate seit dem gestellten WBA müsste es aber weniger sein, weil seit Mai 450€ Bafög

    Generell müsste ich nur noch bis kommenden Sommer ALG2 beziehen, danach bin ich dann eingeschriebene Studentin (was ich jetzt als Frühstudentin halt nicht bin) und wechsel dann vom Schüler-Bafög zum normalen Bafög und bin damit dann raus. Nun muss ich aber noch monatlich 220Euro für die Fahrkarte zum Frühstudium blechen. Ich überlege zurzeit, ob es nicht sinnvoller wäre, den WBA einfach auslaufen zu lassen, nicht mehr zu reagieren und mich für das letzte Jahr nur mit Schülerbafög und Halbwaisenrente durchzuschlagen, in der Hoffnung, dann keine Rückzahlung leisten zu müssen, dafür aber auch auf den WBA zu verzichten. Vielleicht ist das aber auch gar nicht möglich, weil die mich nicht in Ruhe lassen werden?

    Wie ich eingangs erwähnte, fange ich im Oktober (bzw schon im September) mein Frühstudium an und werde dadurch tagsüber in der Uni und abends in der Abendschule sein. Das Jobcenter zeigte sich dies bezüglich zwar wohlgesonnen, allerdings war das auch nur der AV-Mensch, den ich 1x im Jahr sehe, und nicht die Leistungsabteilung, der das vermutlich völlig wurscht sein dürfte (wie auch mein formloser Antrag auf Zuschuss zur Fahrkarte, was aber eh klar war).

    Ich brauche Hilfe bei der Entscheidung, ob ich die Mitwirkung nun einfach erbringen soll und wenn ja, wie ich das Ganze am besten kommentiere (normalerweise hatte ich damit nie ein Problem und alle meine Jobcenter-Erfahrungen liefen bisher immer sehr glimpflich ab, weil meine Sachbearbeiter bisher immer erkannt haben, dass ich halt hochbegabt, dafür aber unfähig bin - es aber nicht "böse meine" oder irgendwas mit Absicht vergesse)... oder ob ich es einfach im Sand verlaufen und mich bis zu meinem Studium ohne durchschlagen sollte. Falls ihr mir dazu ratet, einfach alles wie erfordert hinzuschicken, wäre ich über Tipps dankbar, wie ich das mit der Februar-Rechnung erkläre.

    Falls außerdem jemand zufällig routiniert im Berechnen des Anrechnens von was-auch-immer sein sollte, würde ich mich noch mehr über eine Einschätzung freuen, welche der o.g. Rückzahlungen inwiefern mit was verrechnet werden und wie hoch denn die Rückzahlung, die ich leisten müsste, sein könnte...

    Ich muss an der Stelle noch dazu sagen, dass ich seit 6 Jahren im ALG2-Bezug bin und eigentlich ziemlich routiniert in diesen Dingen bin. Ich vergesse zwar alles und mache alles immer zu spät oder erst nach der 2. Aufforderung, wusste mir bisher in anderen ähnlichen chaotischen Situationen aber immer selbst zu helfen. D.h. grundsätzliche Tipps brauche ich eher nicht, eher bezüglich auf die konkrete Situation.

    Ich würde mich über jeden Tipp freuen, ich hoffe, dass ich alles einigermaßen verständlich dargestellt habe. Vielen Dank fürs Lesen!

    Achja, eine Sache habe ich vergessen, wobei das nicht ausschlaggebend sein dürfte. Im Juni - also schon nach Ablauf des WBAs - bin ich 25 geworden, weswegen dann die Kindergeldzahlungen der Familienkasse stoppten. Darüber habe ich das JC allerdings informiert. Sollte mir aber jemand bei den Berechnungen der Verrechnungen der Rückzahlungen helfen wollen, wäre das insofern interessant, als dass der ALG2-Satz dadurch wieder etwas ansteigen müsste. Was ich außerdem vergessen habe ist die Tatsache, dass ich nun neben des Frühstudiums überhaupt nicht mehr arbeiten werde, also kein Einkommen erwarte. Auch das dürfte für die Berechnungen der Verrechnungen interessant sein. Ohne das monatliche Einkommen von 100-150€ und ohne das Kindergeld müsste ich eig trotz Bafög-Zahlung seit Mai wieder auf einem zumindest ähnlichem Niveau sein, oder nicht?

  • Hallo,

    im Rahmen meiner Selbstständigkeit habe ich von Februar-April an einem Stand Waren verkauft

    und warum sollten dann nach einem Standverkauf die Einnahmen Monate später zugeflossen sein? Scheint mir unglaubwürdig.

    ich habe Angst, dass die mir durch die Geschichte mit dem Einkommen aus dem Februar einen Betrug anhängen, was ich nicht widerlegen könnte

    Entscheidend ist die abschließende EKS, die Du ja noch nicht vorgelegt hast.

    Generell müsste ich nur noch bis kommenden Sommer ALG2 beziehen

    Woran ich so meine Zweifel habe, sofern Du nicht mehr bei den Eltern wohnst.

    Ich überlege zurzeit, ob es nicht sinnvoller wäre, den WBA einfach auslaufen zu lassen, nicht mehr zu reagieren und mich für das letzte Jahr nur mit Schülerbafög und Halbwaisenrente durchzuschlagen, in der Hoffnung, dann keine Rückzahlung leisten zu müssen

    Deine Hoffnung ist vollkommen unberechtigt - auch in diesem Fall kommt es zu Rückforderungen. Wobei diese Rückforderungen ja nicht nur die Nachzahlungen betrifft, sondern auch die erheblich höheren Einnahmen aus Selbstständigkeit.

    Falls außerdem jemand zufällig routiniert im Berechnen des Anrechnens von was-auch-immer sein sollte, würde ich mich noch mehr über eine Einschätzung freuen, welche der o.g. Rückzahlungen inwiefern mit was verrechnet werden und wie hoch denn die Rückzahlung, die ich leisten müsste, sein könnte...

    Verrechnen? Womit? Wie bereits geschrieben, dürfte kein Anspruch auf ALG II mehr bestehen, womit also auch nichts "verrechnet" werden kann.

    Ansonsten kannst Du Dir ja selbst die wahrscheinliche Rückzahlungssumme ausrechnen - hier weiß keiner, wie hoch die monatlichen Rückzahlungen aus BaföG und Rente sind.

    Gruß!

  • Hallo,

    danke erstmal für deine Antwort.

    und warum sollten dann nach einem Standverkauf die Einnahmen Monate später zugeflossen sein? Scheint mir unglaubwürdig.

    Wieso erscheint es dir unglaubwürdig? Ich sag doch, dass es so ist. Der Betreiber des Standes hatte nach Februar gewechselt und da wir keinen Vertrag aufgesetzt hatten, sondern ich denen eine Rechnung ausgestellt habe, hatten sie wohl keine Eile. Ich hatte die Rechnung erst nach einiger Zeit verschickt und dann hat es lange gedauert, bis die sich mal gemeldet haben.

    Entscheidend ist die abschließende EKS, die Du ja noch nicht vorgelegt hast.

    Ich hatte eine abschließende EKS vorgelegt, als ich meinen WBA ausgefüllt habe. Meinst du, ich sollte jetzt einfach die Barquittungen und Kontoauszüge zusammen mit einer neuen EKS vorlegen, in der die zwei Einkommen aus Juli+August sowie das des Februars aufgeführt werden? Soll ich das mit dem Einkommen aus Februar kommentieren?

    Woran ich so meine Zweifel habe, sofern Du nicht mehr bei den Eltern wohnst.

    Wieso? Was meinst du damit? Ich wohne seit 8 Jahren nicht mehr bei meinen Eltern, ich bin 25.

    Verrechnen? Womit? Wie bereits geschrieben, dürfte kein Anspruch auf ALG II mehr bestehen, womit also auch nichts "verrechnet" werden kann.

    Wieso sollte kein Anspruch auf ALG2 mehr bestehen? Ich habe meinen WBA ganz normal im Anschluss an den letzten BWZ gestellt und wüsste nicht, wieso ich plötzlich keinen Anspruch mehr haben sollte?

    Lieben Gruß.

  • Hallo,

    Ich hatte eine abschließende EKS vorgelegt

    in der Du dann nicht die Februareinnahmen angegeben hast? Das wäre dann tatsächlich grob widerrechtlich und könnte als Betrugsversuch ausgelegt werden. Ich sehe da keinen vernünftigen und vor allem plausiblen Grund, das im Nachhinein begründen zu können.

    Meinst du, ich sollte jetzt einfach die Barquittungen und Kontoauszüge zusammen mit einer neuen EKS vorlegen

    Und was soll das bringen? Es geht um die (falschen) Angaben zur abschließenden EKS. Natürlich mußt Du die Zahlungen nachmelden, aber das dürfte Dich kaum vom Vorwurf von Falschangaben bewahren.

    Wieso sollte kein Anspruch auf ALG2 mehr bestehen?

    Im allgemeinen besteht ein Anspruch auf ALG II bei Bezug von BaföG nur dann, wenn der Auszubildende noch bei den Eltern wohnt. Daher bleiben meine Zweifel, ob Du mit Bezug von BaföG noch weiteren Anspruch auf ALG II hast.

    Gruß!

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