Guten morgen!
Bevor Ich schreibe zum besseren Verständnis ein paar Infos:
- Ich arbeite in einem Minijob
- Ich beziehe ALG 2
- Ich beginne im September 2019 eine Umschulung (wahrscheinlich Ende September 2019)
- Mein Leistungsbezug beinhaltet Darlehensanrechnung
Also Ich habe im Juli 2019 eine Einmalzahlung Urlaubsgeld von ca 115 Euro bekommen.
Abzüglich Freibetrag habe Ich dann eben eine bestimmte Summe zur Verfügung.
Bekommen habe Ich eine Berechnung für Juli ohne aber ddas diese meine aktuellen Bezüge mit einbezieht
Was mir aktuell fehlt ist eine Neuberechnung der Leistungen, der letzte war mit den aktuellen Darlehen ausgefüllt.
Darf die Arge ohne Neuberechnung einfach Geld einbehalten?
bzw. durch meine Arbeit erhalte Ich meinen Lohn erst um den 10 eines Monats und brauche aber eine Fahrkarte.