Servus, Grüezi und Hallo,
Ich versuche mein Anliegen so kurz und informativ wie möglich klarzumachen. Ich bin über 25 Jahre alt, bin momentan Schüler (Abitur auf den zweiten Bildungsweg) bis voraussichtlich 2020, gehe nebenbei einer geringfügigen Beschäftigung (450€ Job) nach und lebe mietfrei im Eigenheim meiner Eltern. Ich bilde meine eigene Bedarfsgemeinschaft und bin ein Dauergast bei meinen Eltern, der für seine Lebens- und Verbrauchsmittel selbst aufkommen muss. Ich habe am 19.8.2019 bei meinem zuständigen Jobcenter den Arbeitslosengeld II Antrag eingereicht. Ich hatte „alle“ Anträge/Anlagen und Unterlagen dabei. Der Antrag wurde auf Vollständigkeit überprüft, aber noch nicht angenommen worden, weil die Anlage HG gefehlt hatte.
Jetzt kommt die Frage…
Meine Eltern haben schriftlich erklärt, dass sie mich nicht weiter finanziell unterstützen werden und wir getrennt wirtschaften bzw. keine Haushaltsgemeinschaft bilden. Ich habe ebenfalls ein Schriftstück meiner momentanen Wohn- und Lebenssituation zusammengetragen. Beide Dokumente sind unten verlinkt. Ich habe eine KdU einreichen wollen, da meine Eltern wünschen das ich mich an den Nebenkosten beteilige. Das JC hat mir dann die Anlage HG (Haushaltsgemeinschaft) mitgegeben. Die müsse ich ausfüllen, doch eine nähere Erklärung/Begründung warum, erhielte ich nicht. Ich bin der Meinung, dass ich das Dokument für die HG nicht ausfüllen sollte, sonst könnte ich im Umkehrschluss dadurch finanzielle Nachteile erhalten, da das JC ein Nachweis des Einkommens meiner Eltern verlangen könnte. Oder irre ich mich? Das macht für mich keinen Sinn, denn ich wirtschafte ja nur für mich. Da ich zu wenig verdiene, keine finanzielle Unterstützung von meinen Eltern mehr erhalte, bei ihnen aber mietfrei leben darf und unter dem Existenzminimum verdiene, habe ich einen Anspruch auf eine Grundsicherung. Oder muss ich die HG doch ausfüllen, damit die KdU überhaupt greifen kann? Ich bin lieber vorsichtig und will mich nicht vom JC über das Ohr hauen lassen. Warum ich eine KdU einreichen will? Da ein Mietvertrag für meine Eltern steuerlich auf gut deutsch Käse ist und das bei den Abzügen meiner Eltern keinen Gewinn abwerfen würde (mit Steuerberaterin schon abgeklärt). Vielleicht eine KBV? Wird bei der Situation eher von abgeraten, zumindest was ich hier im Forum von dem User "Hoppel" rauslesen konnte. Ich verlinke meine KBV ebenfalls unten. Ich habe diese aber weder eingereicht, noch beim JC angesprochen!
Wenn unklarheiten vorhanden sein sollten, bitte fragt einfach.
MfG,
Wurst