Urteil LSB L 11 AS 190/19 B ER - Gewalt gegen Jobcenter-Mitarbeiter - Hausverbot bestätigt
Das LSG Celle-Bremen hat entschieden, dass aggressiv gewalttätiges Verhalten im Jobcenter ein Hausverbot
nach sich ziehen kann. Mit der Entscheidung hat das Landessozialgericht die Grenze zwischen schwierigen
Besuchern und Störern präzisiert. Geklagt hatte ein 56-jähriger Wendländer, der im Jobcenter Lüchow eine
Heizkostenbeihilfe beantragen wollte. ............
(Quelle Tacheles-Sozialhilfe.de)