Urteil BSG B 14 AS 43/18 R - Ermittlung des Wohnflächenbedarfs bei temporären Bedarfsgemeinschaften
- Ausübung des Umgangsrechtes - Einzelfallprüfung
Alles anzeigenUmstritten ist die Höhe des anzuerkennenden Bedarfs für die Unterkunft im Hinblick auf die Ausübung
eines Umgangsrechts in 2015. Der Kläger bewohnte alleine eine 70 qm große Wohnung, für die
insgesamt 500 Euro Bruttowarmmiete zu zahlen waren. Nach einer Kostensenkungsaufforderung
bewilligte das beklagte Jobcenter nur noch die von ihm als angemessen angesehenen 404 Euro.
Im Laufe des Bewilligungszeitraums beantragte der Kläger im Hinblick auf den von ihm ua an jedem
zweiten Wochenende ausgeübten Umgang mit seiner damals 4 Jahre alten, bei der Mutter lebenden
Tochter die Übernahme der gesamten Miete, was der Beklagte ablehnte. ............
(Quelle Tacheles-Sozialhife.de)