Hallo,ich beziehe ALG II und habe meine Betriebskostenabrechnung für 2018 beim Jobcenter abgegeben.Ich habe 36 Euro Guthaben und habe sie unaufgefordert eingereicht.Ich bin davon ausgegangen das dies keine ERHEBLICHE Änderung meiner Verhältnisse ist und sie darum nicht SOFORT abgeben,nun wirft mir das Jobcenter "grobe Fahrlässigkeit" und
"Schädigung" vor.In dem Schreiben zur Anhörung ist von 30% Kürzung (Aufrechnung) die Rede.Dabei ist die Überzahlung doch onehin bereits im Jahr 2018 passiert eine unverzügliche Mitteilung war nicht möglich...
Frage: Sind 30% (ich nehme mal an für 3 Monate oder wie?!) bei 36 Euro nicht rechtlich unverhältnismäßig? Und was ist mit dem Wort "erheblich" in SGB I § 60 (1) 1. ???