ALG II Anspruch - Eheähnliche Gemeinschaft mit Kind aus vorheriger Beziehung und Fragen

  • Hallo zusammen. Ich hoffe ihr könnt mir hier weiterhelfen.

    Mein Sohn lebt mit seiner Freundin und deren Kind seit 1,5 Jahren zusammen in einer Wohnung. Die Freundin hat ein Kleinkind mit in die Beziehung gebracht. Sie war früher Alleinerziehend und konnte deshalb nicht arbeiten. Mein Sohn hatte bis vor kurzem einen Job, aber aufgrund schlechter Auftragslage mussten einige Mitarbeiter entlassen werden. Die Drei leben seit über einem Jahr zusammen und somit fällt dieses erste Probejahr was es gibt weg.

    Jetzt zu meiner Frage. Die Freundin bekommt vom Amt kein Geld, angeblich weil sie keinen Anspruch auf HartzIV hätte, da sie noch kein Jahr gearbeitet hat. Sie möchte arbeiten und das Kind geht auch in den Kindergarten, so dass die Möglichkeit gegeben wäre, bisher sich leider aber noch nichts in diesem Zeitfenster das sie hat ergeben hat.

    Ist die Aussage der Sachbearbeiterin richtig, dass sie keinen Anspruch auf HartzIV oder Sozialgeld hat? Die einzige Zahlung die sie momentan erhält ist das Kindergeld. (Unterhaltsgeld fließt zur Zeit nicht)

    Kann es wirklich sein, dass mein Sohn von seinem geringen Arbeitslosengeld von knapp 800€ alle Kosten von Miete, Strom, Lebenmittel usw. alleine tragen muss und im Grunde für die Versorgung von Freundin und dem Kind was mit in die Beziehung gebracht wurde aufkommen muss?? Sobald er wieder einen Job hat, wäre das nicht schlimm aber in der jetztigen Situation kann das doch nicht sein??

    Die Sachbearbeiterin hat weiterhin gesagt, dass HartzIV nur in Frage käme, wenn beide HartzIV beziehen würden, sie davon abraten würde, weil dann hätten sie weniger als die knapp 800€ ALG I von meinem Sohn jetzt. Solange er Anspruch auf ALGI hat, bekäme er doch sowieso kein HartzIV oder irre ich mich da? Irgendwie werde ich nicht richtig schlau daraus. Fakt ist auf jeden Fall, dass von den 800 € nicht Miete (die sich warm schon auf knapp 500€ beläuft), Strom, Lebensmittel und sämtliche andere Kosten getragen werden kann für eine dreiköpfige Familie.

    Es wäre super, wenn uns jemand sagen könnte, ob es wirklich so ist, dass die Freundin keinen Anspruch auf irgendwelche Unterstützung vom Amt hätte.

    Lieben Dank im Voraus.

    Manu

  • Zitat

    naja - eigentlich ist das nun kein Grund, nicht einer Arbeit nachzugehen

    Mit Kleinkind ohne KiGa Platz etwas problematisch, aber jetzt ist das Kind im KiGa und die Arbeitssuche läuft.

    Zitat

    Warum nicht? Was wurde getan, um den Unterhalt sicher zu stellen?

    Warum das gerade mit dem Unterhalt vom Vater nicht läuft, habe ich keine Infos, aber das dürfte doch unabhängig sein vom HartzIV Anspruch oder?


    Es wäre wirklich super, wenn jemand einen Tipp hätte, ob Anspruch auf HartzIV besteht oder auf Sozialgeld. Wenn uns jemand da eine Antwort zu geben könnte, würde uns das wirklich enorm weiterhelfen.

    Lieben Dank

    Gruß Manu

  • Hallo,

    aber das dürfte doch unabhängig sein vom HartzIV Anspruch oder?

    Unterhalt ist vorrangig gegenüber ALG II. Wenn also durch Unterhalt der Lebensunterhalt gedeckt oder gemindert werden kann, kommt es zu entsprechenden Konsequenzen bei dem Anspruch auf ALG II.

    Es wäre wirklich super, wenn jemand einen Tipp hätte, ob Anspruch auf HartzIV besteht oder auf Sozialgeld.

    Und nochmal: solange die Unterhaltsfrage nicht näher beantwortet werden kann, ist ein Anspruch auf ALG II nicht automatisch vorhanden. Zumal hier u.U. ja nicht nur der Kindes-, sondern auch der Trennungsunterhalt in Betracht kommen könnte.

    Gruß!

  • .... oh man, alles so kompliziert. Trennungsunterhalt denke ich nicht, sie war nicht mit dem Vater des Kindes verheiratet.
    Dann geb ich das erstmal so weiter und dann müssen die Beiden sich da nochmal hinterklemmen.

    Danke für deine Antwort :thumbup:

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!