ALG II als Aufstockung zu ALG I

  • Hallo,

    Ich habe eine wichtige Frage.

    Und zwar war ich im vergangenen Monat (August) arbeitslos und habe vom Arbeitsamt einen Bescheid über 410 Euro ALG I bekommen.

    Nun habe ich ALG II beantragt und auch dort die Unterlagen abgegeben. Nun kam jedoch noch keine Zahlung, jedoch ein Brief, dass denen die Kontoauszüge so nicht reichen. Ich habe sie, da mein Drucker streikte, extra kostenpflichtig bei der Bank erstellen lassen. Nun wollen sie doch direkt Ausdrucke, weswegen ich diese nun im Copyshop machen muss (rund 120 Seiten...).


    Jetzt habe ich die Frage, kann ich diesen Monat irgendwie überbrücken?

    Ich habe seit heute auch wieder einen neuen Job, jedoch ist es mir mit den 410 Euro ALG I nicht mal möglich meine Warmmiete zu bezahlen.

    Ich weiß einfach null wie ich mir helfen soll gerade...

    Ich hoffe, es gibt da eine Möglichkeit.

    Beste Grüße.

  • Hallo,

    ich weiß nicht, warum die Kontoauszüge nicht ausreichen sollten. Evtl. fehlen welche, das wäre meiner Meinung nach die einzige logische Erklärung. Ausgedruckte Kontoauszüge kann ich bearbeiten, Ausdrucke der Bank nicht.

    Irgendwann, muss der ALG II Antrag ja bearbeitet werden, dass wäre evtl. das Geld zur Überbrückung. Ansonsten hilft nur die Frage nach einem Vorschuss oder der Dispo der Bank.

  • Ich kann es mir auch nicht erklären, warum da nun schon wieder ein Problem auftritt.

    Wie ist das denn generell, wenn ich die nun nachreiche?

    Dann bekomme ich das Geld für den Monat auch erst Ende September oder?

  • Das es Duplikate sind, wissen sie, auch dass sie sie behalten können.

    Doch gefällt ihnen das Format nicht, so dass ich es doch lieber Ausdrucken soll übers onlinebanking...

  • Also das falsche Format ist kein Ablehnungsgrund und auch kein Grund den Antrag nicht zu bearbeiten. Die Kontoauszüge liegen vor und somit muss der Antrag bearbeitet werden. Wenn dies tatsächlich in dem Mitwirkungsschreiben steht, würde ich lokale Zeitungen etc. informieren, denn das geht so gar nicht.

  • Dann gilt rein rechtlich "das darf die Behörde nicht verlangen".

    Ob es Dir allerdings viel bringt, es auszusitzen oder ob es nicht stressfreier, schneller und effektiver sein könnte, wenn Du den Kram dennoch kopierst und einreichst, musst Du selbst einschätzen.

    Alternativ kannst Du natürlich auch schauen, ob Du aufgrund des neuen Jobs einfach bei Deiner Bank einen Dispo- oder Kleinkredit bekommst und dann die Sache aussitzt. Auf lange Sicht wird das Jobcenter auch ohne Kontoauszugskopien entscheiden müssen, falls die Originale lückenlos vorgelegt wurden.

    Hat die Behörde evtl. einen Kundenkopierer? Selten, aber zumindest nicht ausgeschlossen.

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