ALG II - Ü25 - Mit Eltern zusammenwohnen ohne Haushaltsgemeinschaft

  • Hallo,

    Ich bin erst Antragsteller von ALG2 und habe die Anlagen HA, HG, EK und VM bekommen und bin mit der Anlage HG einfach nur überfordert.

    Ich habe mich nun hier ein bisschen eingelesen und glaube das ein bisschen mehr zu verstehen… sicher bin ich mir aber nicht und frage hier deshalb nochmal nach.

    Also zu meiner Situation. Ich habe Ende letzten Monats mein Studium abgebrochen und habe im Jobcenter ALG2 beantragt. Ich wohne mit meinen Eltern in deren Haus, wo ich kostenlos wohnen kann. Mein Vater zahlt die KV. Sonstige Unterstützung bekomme ich nicht und kann ich auch mit Kontoauszügen der letzten 3 Monate beweisen.

    Ich habe mittlerweile verstanden, dass ich meine eigene Bedarfsgemeinschaft bin und das Jobcenter annimmt, dass ich mit meinen Eltern eine Haushaltsgemeinschaft bilde und sie ihnen unterstellen, mich finanziell zu unterstützen. Im Jobcenter sagte man mir bereits, dass sie mir wahrscheinlich nur die KV-beiträge bezahlen werden. Wenn es tatsächlich so passiert, dann kann ich echt einpacken…

    Wie gesagt

    -         Ich darf kostenlos bei meinen Eltern Wohnen

    -         Bin Ü25

    -         Vater zahlt KV-Beiträge, die aber nach Antragsgenehmigung zurückzuzahlen sind.

    -         Auf dem Konto ist die letzten 3 Monate KEINE finanzielle Unterstützung nachweisbar…

    - Ich habe kein Einkommen

    Jetzt habe ich hier aber gelesen, dass wenn meine Eltern ein Schreiben aufsetzen und mich außer den oben geschriebenen Tatsachen, mich nicht weiter unterstützen, dass sie dann nicht als Hausgemeinschaft eingestuft werden.

    Habe ich das soweit richtig verstanden? Und wie trage ich das im HA und HG ein. Wenn ich dort eintrage, dass 0 weitere Personen in der Haushaltsgemeinschaft leben, muss ich ja das HG nicht ausfüllen. Doch habe ich gelesen das man es trotzdem ausfüllen muss. Ich bin verwirrt… und ich glaube ich werde irre. crazy

  • Hallo,

    Jetzt habe ich hier aber gelesen, dass wenn meine Eltern einSchreiben aufsetzen und mich außer den oben geschriebenen Tatsachen, mich nichtweiter unterstützen, dass sie dann nicht als Hausgemeinschaft eingestuftwerden.

    äh - kostenlose Miete, KV-Beiträge - wie anders als so sieht eine Unterstützung der Eltern für das Kind aus?

    Abgesehen davon - solange Du bei Deinen Eltzern wohnst ist es eine Haushaltsgemeinschaft. Die Frage ist halt bloß, ob Dich Deine Eltern unterhalten. Und das kannst Du ja nicht einfach abstreiten...

    Gruß!

  • solange Du bei Deinen Eltzern wohnst ist es eine Haushaltsgemeinschaft. Die Frage ist halt bloß, ob Dich Deine Eltern unterhalten. Und das kannst Du ja nicht einfach abstreiten...

    Ja, das stimmt schon. Also ist es ziemlich ausweglos... Danke für Deine Antwort.

  • Hallo,

    nein, aussichtslos ist es nicht. Begründe, warum die KV bisher übernommen wurde und warum dies in Zukunft durch Deine Eltern nicht mehr möglich ist. Das gleiche gilt für die Mietkosten.

    Gruß!

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