ALG II Anspruch - Heirat - Umschulung durch das Jobcenter und Fragen

  • Moin moin zusammen,

    ich habe eine allgemeine Frage, im Internet bekomme ich darüber wenig Auskunft!

    Meine Lebensgefährtin und ich wollen nächstes Jahr Heiraten und zusammenziehen.

    Sie wird dieses Jahr noch eine Umschulung von ca 22 Monaten beginnen, welche Auswirkungen, hat die Hochzeit auf die Umschulung.

    Gruß

    beer

  • Darum geht es auch nicht das ist mir klar sondern um die begonnene Umschulung. Wird die dann abgebrochen oder muss man die selber zahlen. Und sie hat ein Kind 10 und ich ein Kind 10 (was bei mir lebt).

    Gruß

  • Hallo,

    Darum geht es auch nicht

    doch, darum geht es. Ohne Hilfsbedürftigkeit keine Chancen auf Finanzierung durch das Jobcenter. Von daher wäre die rechtzeitige Kontaktaufnahme mit der Arbeitsagentur zu empfehlen. Unter Umständen würde die Maßnahme hier übernommen werden.

    Gruß!

  • Ich verstehe nicht ganz, wir wollen nächstes Jahr Heiraten und zusammenziehen. Sie fängt dieses Jahr eine Umschulung an. Das würde im Umkehrschluss bedeuten das die Umschulung abgebrochen wird und oder ich die Umschulung zahlen muss, was ich nicht kann.

    Grüße

  • Hallo,

    Du scheinst irgendwie nicht meine Antworten zu lesen:

    Von daher wäre die rechtzeitige Kontaktaufnahme mit der Arbeitsagentur zu empfehlen. Unter Umständen würde die Maßnahme hier übernommen werden.

    Was ist daran so schwer zu verstehen? Du hast genug Zeit vor der Hochzeit, das mit der Arbeitsagentur zu klären, denn das Jobcenter ist ab Heirat nicht mehr zuständig.

    Gruß!

  • Ich lese deine Antwort, aber mir fehlt das Verständnis.

    1. Sie ist jetzt Hilfebedürftig und würde eine Umschulung bekommen.

    2. Was hat dann die Agentur mit Arbeit damit zu tun?

    Ich verstehe den Zusammenhang nicht ganz.

    Grüße

  • Weil sie vielleicht nicht mehr hilfebedürftig ist, aber dennoch arbeitssuchend. Und wenn keine Hilfebedürftigkeit mehr besteht, aber man dennoch arbeitssuchend ist, kann man sich von der Agentur für Arbeit Unterstützung holen (auch ohne Anspruch auf ALG I).

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