ALG II Antrag - Erstgespräch - Krankmeldung und Fragen

  • Hallo zusammen,

    danke erstmal für eure Bereitschaft, mir hier mit eurem Wissen auszuhelfen.

    Ich habe mich mit der Nachricht meines endenden Beschäftigungsverhältnisses ordnungsgemäß beim JobCenter gemeldet und bekam einen Termin (für das Erstgespräch).

    Ich war krankgeschrieben, und sagte unter Angabe der Krankschrift ab. Ich ließ mir dies per E-Mail bestätigen, die E-Mail habe ich.

    Seitdem sind einige Wochen vergangen, das JobCenter meldet sich bislang nicht. Mir ist ein wenig unwohl, obwohl ich eigentlich mich mit meiner Erstmeldung ordnungsgemäß verhalte. Da ich problemlos einen Job finden werde, sobald ich mich geordnet und beruflich neu orientiert habe, bin ich froh, in meiner Situation nicht unter Druck gesetzt zu werden - dies war in der Vergangenheit hinderlich und kontraproduktiv. Daher möchte ich mich nicht beim JobCenter melden, wenn sie sich nicht melden - meine Pflicht habe ich offiziell erfüllt. Ich vermute, es ist der Sachbearbeiterin einfach entfallen, mir einen neuen Termin zu geben.

    Ich habe vor, meinen Hauptantrag online herunterzuladen, möglichst auszufüllen und an die Leistungsabteilung zu schicken.

    Habt ihr Tipps, Hinweise oder Warnungen im Bezug auf mein Vorgehen?

    Ich weise vorsorglich darauf hin, dass ich hier für alle das Beste möchte. Ich kann mir sehr gut selbst einen Job suchen, werde einen finden, und werde mich freuen, sollte ich dies ohne störende und kontraproduktive Eingriffe tun können.

    Außerdem wollte ich bei dieser Gelegenheit noch fragen, warum die Briefe mit den Termineinladungen ohne Einschreiben bei mir ankommen. Wie ist dieses Vorgehen eigentlich rechtswirksam, wenn ich behaupte, den Brief einfach nicht bekommen zu haben? Im Moment muss ich mich ja fragen, wo die Briefe bleiben - der erste kam aber wie gesagt an, weswegen ich eigentlich davon ausgehe, das alles in Ordnung ist.

    Bitte klärt mich auf!

    Liebe Grüße

  • Hallo,

    Daher möchte ich mich nicht beim JobCenter melden, wenn sie sich nicht melden - meine Pflicht habe ich offiziell erfüllt. Ich vermute, es ist der Sachbearbeiterin einfach entfallen, mir einen neuen Termin zu geben.

    Und warum meldet man sich nicht einfach beim Jobcenter? Erstgespräche werden oftmals von anderen Personen geführt und nicht von der/dem Sachbearbeiter/in. Du warst krank, du hast den Termin abgesagt, also musst du dich um einen neuen Termin kümmern. Warum sollte das Jobcenter deinen Aufgaben nachkommen? Zwischenzeitlich kann ja auch einiges passiert sein, wie z.B. Arbeitsaufnahme oder Umzug. Also ich sehe nicht das Jobcenter, sondern dich in der Pflicht sich um einen Termin zu kümmern.

    Auch könnte es in deinem Fall problematisch sein, dass ALG II tatsächlich ab dem Tag der Meldung zu erhalten. Einen Antrag hast du bislang nicht und das Jobcenter wird sich mit großer Sicherheit weigern, ab Tag / Monat der Meldung zu zahlen. Normalerweise erhält man den Antrag im Erstgespräch, wo alle wichtigen Anhänge zum Antrag mitgegeben werden. Hier wird vermerkt, wann der Antrag ausgegeben wurde, somit der Sachbearbeiter weiß, ab welchem Monat bewilligt werden kann.

    Warum wurde kein ALG I beantragt? Wenn man über längeren Zeitraum gearbeitet hat, könnte auch hier ein Anspruch bestehen.

    Wie alt bist du und lebst du allein oder in einer Beziehung?

  • Hallo,

    ich bin seit meinem (gegenwärtigen) Ausscheiden aus dem Berufsleben - auch jetzt noch - krank geschrieben. Auch daher kann und möchte ich den Termin nicht wahrnehmen. Ich sehe durchaus, dass es problematisch ist, keinen Antrag zu stellen, und frage insbesondere deswegen um Hilfe.

    Ich habe noch nicht insgesamt 12 Monate gearbeitet, da ich Berufseinsteiger bin. Daher kein ALG I

    Ich lebe allein und bin 28.


    Gruß

    Einmal editiert, zuletzt von arelde (7. September 2019 um 20:45)

  • Hallo!

    Hier scheinen grundsätzliche Informationen zum ALG II Antrag zu fehlen.

    Zum ersten Mal Arbeitslosengeld II beantragen - Agentur für Arbeit

    ALG II wird frühestens ab dem Monat gezahlt, in dem es beantragt wurde. Für die Identitätsprüfung

    ist persönliches Erscheinen notwendig, sonst gibt es kein Geld. Falls du also auf ALG II verzichten

    kannst, muss du nicht zum Jobcenter. Falls du ALG II doch benötigst, bleibt dir nichts Anderes

    übrig, als zum Ersttermin trotz AU zu erscheinen.

    Grundsätzlich gilt und wurde auch vom BSG in einem Urteil schon bestätigt, dass eine AU zunächst

    kein Grund ist einen Termin beim Jobcenter nicht wahrzunehmen.

    Dazu auch folgendes Info-Material:

    Merkblatt zum Arbeitslosengeld II und Sozialgeld

    Rechte - Pflichten und Sanktionen

    Gruß

  • Hallo,

    meine Pflicht habe ich offiziell erfüllt.

    nein, hast Du nicht. Eine reine Krankschreibung reicht nicht aus, um irgendwelche Pflichten gegenüber dem Jobcenter nicht wahrzunehmen.

    Ich weise vorsorglich darauf hin, dass ich hier für alle das Beste möchte. Ich kann mir sehr gut selbst einen Job suchen, werde einen finden, und werde mich freuen, sollte ich dies ohne störende und kontraproduktive Eingriffe tun können.

    Vielleicht solltest Du das für Dich selbst beherzigen? Bisher lese ich nur, daß Du es nach mehreren Wochen noch nicht mal geschafft hast, den Antrag auf ALG II ordnungsgemäß abzuschließen. Von daher kann kaum die Rede von "störenden" und "kontraproduktiven" Eingriffen die Rede sein. Zumal sich die Frage stellt, was Du darunter verstehst.

    Davon mal abgesehen: wenn Du das Problem mit dem ALG II seit mehren Wochen bereits hast, kann man schon krankheitsbedingt nicht von

    Ich kann mir sehr gut selbst einen Job suchen, werde einen finden

    reden. Das mag zutreffend sein, wenn Du gesund bist - aber zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist es reines Geschwafel, welches ich tagtäglich in etlichen Gesprächen höre.

    Dazu paßt dann auch die Frage

    Außerdem wollte ich bei dieser Gelegenheit noch fragen, warum die Briefe mit den Termineinladungen ohne Einschreiben bei mir ankommen.

    Irgendwie drängt sich mir der Gedanke auf, daß es Dir insgesamt nur darum geht, möglichst ohne irgendwelche Verpflichtungen Leistungen zu beziehen.

    Gruß!

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