ebay Verkäufe - anrechenbares Einkommen und Fragen

  • Hallo liebe Leute,

    ich bekomme eine Erwerbsminderungsrente von ca. 220 Euro und weil das nicht zum Leben ausreicht, zusätzlich ca. 640 Euro Hartz IV. Ich habe keinerlei zusätzliche Einkünfte.

    Ich habe jedoch im Juli und August insgesamt 5 gebrauchte Sachen bei ebay verkauft und insgesamt ca. 61 Euro dafür bekommen.

    Im Juli 30 Euro und im August 31 Euro.

    Nun steht gerade eben der Weiterbewilligungsantrag an - dass ich diese 61 Euro angeben muß, ist ja klar, aber: gelten sie auch als anrechenbares Einkommen? D.h. werden mir diese vom Regelsatz abgezogen? Und wie weise ich denn nach, dass die Sachen bei ebay verkauft wurden? Mein ebay Konto habe ich nämlich schon wieder gelöscht, weil das ja keine Dauereinrichtung werden sollte.

    Es ist ja nun nicht wahnsinnig viel Geld, aber ich fände es natürlich schon sehr blöd, wenn mir dies Geld abgezogen werden würde - was ja bedeutet: Sachen weg, Geld auch weg.

    Es wäre schön, wenn mir hier jemand weiterhelfen könnte.

    Liebe Grüße

    Mareike

  • Hallo,

    eigentlich dürfte es keinerlei Probleme geben. Lege die Kontoauszüge dem Weiterbewilligungsantrag bei und verfasse dazu ein von dir unterschriebenes Schreiben, dass es sich hierbei um Verkäufe bei eBay handelt. Zudem solltest du einen Beweis beilegen, dass dein eBay Konto gelöscht wurde, z.B. die Mail die du von eBay erhalten hast.

  • Ich habe auch inzwischen gelesen, dass gerade der Verkauf von gebrauchten Sachen aus dem eigenen Besitz nicht als Einkommen in dem Sinne gelten, da man die Sachen ja irgendwann mal bezahlt hat und nicht mit Gewinn verkauft. Na, dann hoffen wir mal das Beste.

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