Was gilt als Erstausbildung?

  • Hallo zusammen,

    hier meine Frage: wenn ich studiert habe, jedoch ohne Abschluss - gilt das bereits als Erstausbildung? Oder muss ein Abschluss vorhanden sein und wird dann der 1. berufsqualifizierende Abschluss als Erstausbildung gewertet?

    Die Frage ist wichtig für mich, da mir das Amt Hartz IV nicht genehmigen will, weil ich vor Jahren mal eine Schenkung an meinen Vater gemacht habe, mit der mein Freibetrag überschritten wird. Mir wurde gesagt, dass mir mein Vater erst das Geld zurückgeben muss, bevor ich Anspruch auf irgendwas habe, und auch, dass die Finanzierung der Erstausbildung nicht auf die Rückzahlung dieses Geld anrechenbar ist.
    Wie gesagt, ich müsste nun wissen, ob mein Studium ohne Abschluss jetzt als Erstausbildung gilt oder erst die Ausbildung, die ich danach abgeschlossen habe?

    Viiielen Dank für einen Tipp diesbezüglich!

  • Die Erstausbildung ist die Ausbildung, mit der du später einen Beruf ausüben kannst. Hierbei ist es egal, ob du nun eine Lehre machst oder studierst, Hauptsache du kannst anschließend einen Job ausüben.

    Für den Tischler wäre die Tischlerlehre eine Erstausbildung, für einen Rechtsanwalt oder anderen Juristen nur das Jurastudium;)

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