Fragen zum Thema Wohngemeinschaft

  • Guten Abend Community,

    da ich im Themenbereich Wohngemeinschaft noch absoluter Neuling bin, möchte ich mich auf diesem Weg informieren. Zuerst hätte ich gerne von euch gewusst, welche Voraussetzungen gegeben sein müssen, damit 2 Personen in einer Wohnung als Wohngemeinschaft anerkannt werden?

    Für die nächste Frage, muss ich ein wenig ausholen. Gehen wir davon aus, dass 2 Personen in einer Wohngemeinschaft leben. Der eine WG-Bewohner geht einkaufen und kauft die Sachen des anderen mit ein. Dieser besagte zweite WG-Bewohner überweist dem anderen den Betrag seines Einkaufs. Gilt dies schon als Wille sich gegenseitig finanzielle zu unterstützen?

    Gruß Dominik

  • Hallo,

    wer wohnt denn hier mit wem zusammen, wie alt sind diese Personen und wie sieht die Aufteilung der Wohnung aus?

  • Die 3-Zimmer-Wohnung wird von einer Bewohnerin und mir bewohnt. Es ist zu beachten, dass wir beide eine Schwerbehinderung haben mit einem Grad der Behinderung von 100. Sie ist vollkommen eigenständig. Ich selbst bin aufgrund einer Muskeldystrophie Duchenne (Muskelschwund) auf Unterstützung einer 24 Stunden Assistenz angewiesen. Das bedeutet, dass ich durch einen angestellten Assistenten im Alltag (z.B. Haushalt, einkaufen etc.) Unterstützung erhalte. Die Bewohnerin ist 27 Jahre alt und ich werde am 12. Oktober 25 Jahre alt.

    Jeder von uns beiden hat ein eigenes Zimmer. Das dritte Zimmer ist ein Wohnzimmer mit Esszimmer, dass von beiden benutzt wird. Ansonsten ist noch eine Küche und ein Badezimmer vorhanden.

  • Für mich eine plausible Geschichte, bei der es eigentlich keinerlei Probleme geben sollte, da alles erklärbar ist. Oder sagen wir mal so, ich sehe hier keine Indizien das eine BG (Bedarfsgemeinschaft) vorliegen könnte, allein weil es getrennte Zimmer und Konten gibt.

    Ich würde den Sachbearbeiter darauf hinweisen, dass man den Betrag für den Einkauf überweist bzw. überwiesen bekommt. So kann sich der Sachbearbeiter einen Vermerk machen und es kommt nicht bei jedem Antrag zu denselben Fragen.

  • Vielen Dank für die Rückmeldung. Das hilft mir weiter.

    Mir ist gerade noch etwas eingefallen, dass ich vergessen hatte. Wir beide bewohnen zurzeit diese Wohnung, da diese barrierefrei ist und die Mietpreise im Kreis explodieren. Die Miete bei Neubauten, die auch barrierefrei sind beginnen bei 2 Zimmern bei ca. 600 € kalt.


    Eine Frage ergibt sich bei mir gerade. Ich habe im Internet mehrmals gelesen, dass man einen Untermietvertrag benötigt. Stimmt das? Wir beide habe im Mietvertrag jeweils als Hauptmieter unterschrieben.

    Gruß!

    Einmal editiert, zuletzt von DomBa (10. September 2019 um 11:37)

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