Hallo,
wenn ich als ALG2 Empfänger für einen ausländischen Geschäftspartner eine Forderungsabtretung bekomme um diese Forderung per gerichtlichem Mahnverfahren einzutreiben, wird dies dann bei mir als Einkommen angerechnet ?
Also:
Der Geschäftspartner in Asien hat Forderungen von ca. 10.000 EUR an ein Unternehmen in Deutschland. Er tritt die Forderung an mich ab, damit ich diese einfacher in D per Mahnverfahren einzutreiben und diese ihm dann weiterzuleiten. Geht das trotz ALG2 oder gibt das Probleme ?
Im Mahnbescheid usw. steht ja drin, dass es sich um eine Forderungsabtretung handelt.....