Finanzierung des Führerscheins durch ALG II bei Jobzusage.

  • Ich habe ein neuen Job gefunden der einen Führerschein jedoch vorraussetzt.

    Ich habe mit meiner Beraterin gesprochen und sie meinte das der Job nicht wirtschaftlich genug ist und das es dutzende andere jobs in rostock gibt wo ich keinen führerschein benötige. Sowit soll ich den antrag auf führerschein hilfe nicht stellen.

    Mein lebenslauf sei zu lang.

    Kann ich dennoch den antrag stellen oder soll ich es wirklich lassen.

    Oder gibt es eine andere Möglichkeit über ein Dahrlehen oder so was? Würde ungern den job nicht annehmen da ich ihn durch freunde vermittelt bekommen habe.

    Meine Beraterin meinte das sie mir eventuell einstiegsgeld zu stimmt, aber das reicht ja auch nicht.

  • Hallo,

    weshalb hat dich der Arbeitgeber denn eingestellt? Weiß dieser überhaupt, dass du keinen Führerschein besitzt? Grundsätzlich kann auch der Arbeitgeber den Führerschein fördern, ggf. mit Rückzahlung wenn du innerhalb der nächsten 5 Jahre aus dem Unternehmen ausscheidest. Wird gerade bei Fortbildungen die recht teuer sind so gemacht.

    Naja den Antrag kannst du stellen, aber dieser wird wohl abgelehnt werden. Auch kannst du Antrag auf dein Darlehen stellen, aber auch dieser würde mit Sicherheit abgelehnt werden.

    Einen Führerschein kann man auch nicht mal eben in zwei Tagen machen. Allein für den theoretischen Teil wirst du mind. zwei Monate benötigen , hinzu kommen die Fahrstunden. Also mind. drei Monate muss man für den Führerschein auch einkalkulieren. Zudem bringt einem ein Führerschein kein Auto.

    Und um was für einen Job handelt es sich überhaupt? Wie hoch ist dort der Verdienst?

  • na ich komme aus hartz4 raus mit 2.200 brutto wird es wohl so sein. Und den lappen bräuchte ich da ich auch zu meinen kunden und messen fahren muss. Es ist so zusagen und kundenbetreuer job.

  • Wenn der Arbeitsplatz einen Führerschein voraussetzt, dann kannst du diesen Job ja noch nicht haben, da du die Voraussetzung ja nicht erfüllst. Wenn dich der neue Arbeitgeber unbedingt haben möchte, kann er dir doch den Führerschein finanzieren oder dir ein Darlehen geben.

  • Hallo!

    Allgemeine Ergänzung zum bisher Geschriebenen der § 16g SGB II Förderung bei Wegfall der

    Hilfsbedürfigkeit. Eine Kostenübernahme vom Führerschein durch das Jobcenter ist möglich,

    wenn dadurch die Chancen auf einen Job konkret steigen können. Es handelt es sich allerdings

    um Ermessensentscheidung und der Antrag muss gut begründet werden.

    Eine Ermessensleistung, wie oben schon festgestellt. Beim Führerschein der Klasse B ist der

    Nachweis schwierig. In aller Regel ist es schwierig, den direkten Bezug zur Chancensteigerung

    auf dem Arbeitsmarkt nachzuweisen. Es wird eine feste Zusage für einen Arbeitsplatz benötigt,

    eine detaillierte Kostenaufstellung der Fahrausbildung und einen Nachweis, dass sie aus eigenen

    Mitteln nicht bezahlt werden kann.

    Gruß

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