ALG II und Fragen zu Kosten der Unterkunft

  • Hallo, ich habe eine dringende Anfrage bezüglich Nebenkostenabrechungen und die Nachzahlung

    Meine Nebenkostenabrechnungen für die Wohnung wurden nie eingefordert vom Amt und jetzt, da ein Personalwechsel war wollen sie zumindest vom letzten und von dem Jahr davor das Geld wieder haben, also 10% davon. Ist das zulässig...zumal ich nie dazu aufgefordert wurde den Bescheid einzureichen und ich da etwas naiv mit umgegangen bin und da auch nie was angegeben habe, weil ich das eben nie machen musste, dachte ich das es hier wo ich wohne nicht verlangt wird.

    Bei einem Telefonat wurde mir dann gesagt, das er zumindest von 2018 die Nebenkostenabrechnung haben möchte, diese habe ich dann geschickt. Er sagte das wir uns da schon einigen. Jetzt kam eine persönliche Anhörung worin auch 2017 mit aufgeführt wird. Gilt da keine Verjährung, zumal er am Telefon sagte das es auch ihr Fehler war und ihm das bei Übernahme des Jobs aufgefallen sei.

    Was mache ich jetzt, da ich von dem bisschen was mir zum leben bleibt absolut nichts zahlen kann. Die machen mich zum Obdachlosen, da sie auch geschrieben haben, das geklärt werden muss ob die Zahlungen nicht komplett eingestellt werden... HILFE

  • Hallo,

    zumal ich nie dazu aufgefordert wurde den Bescheid einzureichen

    dazu mußt Du auch nicht aufgefordert werden. Du bist verpflichtet (und hast dafür auf den Anträgen auch unterschrieben), unaufgefordert und zeitnah alle Änderung der wirtschaftlichen Situation mitzuteilen. Und dazu gehören dann auch die Kosten der Unterkunft mitsamt den Nebenkosten.

    Gilt da keine Verjährung

    Ja, die aber bei Dir noch nicht greift. Zumal die Abrechnung 2017 auch erst 2018 ausgesterllt worden sein dürfte.

    das geklärt werden muss ob die Zahlungen nicht komplett eingestellt werden...

    Das könnte tatsächlich passieren - abhängig von der Höhe der Rückzahlungen und dem evtl. eigenen Einkommen. Auch kann die Zahlung eingestellt werden, solange Du die angeforderten Nachweise nicht einreichst (Stichwort "fehlende Mitwirkung").

    Gruß!

  • Hallo,

    dazu mußt Du auch nicht aufgefordert werden. Du bist verpflichtet (und hast dafür auf den Anträgen auch unterschrieben), unaufgefordert und zeitnah alle Änderung der wirtschaftlichen Situation mitzuteilen. Und dazu gehören dann auch die Kosten der Unterkunft mitsamt den Nebenkosten.

    Ja, die aber bei Dir noch nicht greift. Zumal die Abrechnung 2017 auch erst 2018 ausgesterllt worden sein dürfte.

    Das könnte tatsächlich passieren - abhängig von der Höhe der Rückzahlungen und dem evtl. eigenen Einkommen. Auch kann die Zahlung eingestellt werden, solange Du die angeforderten Nachweise nicht einreichst (Stichwort "fehlende Mitwirkung").

    Gruß!

    Ja, aber was mache ich jetzt? erst wurde mir gesagt, das nur 2018 nachgereicht werden muss und jetzt auch 2017, das ist nätürlich ein großer finazieller Unterschied.


    Hallo,

    dazu mußt Du auch nicht aufgefordert werden. Du bist verpflichtet (und hast dafür auf den Anträgen auch unterschrieben), unaufgefordert und zeitnah alle Änderung der wirtschaftlichen Situation mitzuteilen. Und dazu gehören dann auch die Kosten der Unterkunft mitsamt den Nebenkosten.

    Ja, die aber bei Dir noch nicht greift. Zumal die Abrechnung 2017 auch erst 2018 ausgesterllt worden sein dürfte.

    Das könnte tatsächlich passieren - abhängig von der Höhe der Rückzahlungen und dem evtl. eigenen Einkommen. Auch kann die Zahlung eingestellt werden, solange Du die angeforderten Nachweise nicht einreichst (Stichwort "fehlende Mitwirkung").

    Gruß!


    Ich habe die Nebenkostenabrechnungen eingereicht. Ich finde es nur seltsam, das mir am Telefon gesagt wird, nur für 2018 und da werden wir uns einig und dann das.

  • Streng rechtlich gesehen hättest Du jede einzelne Rechnung, in der ein Guthaben war unaufgefordert einreichen müssen.

    Ich kann Dir an einer solchen Stelle auch nicht guten Gewissens raten, die Abrechnungen nicht einzureichen. Denn wenn Du Dich an so einer Stelle aktiv verweigerst, berechtigt es das Jobcenter, das "Ganze große Fass aufzumachen". Anders formuliert: Solche Situationen werden oft auf kleiner Flamme gekocht, das Geld zurückgeholt und fertig.

    Rein rechtlich gilt aber:

    Jeder einzelne Fall, in dem Du das nicht unverzüglich gemacht hast, ist mindestens eine Ordnungswidrigkeit.

    Jeder einzelne Fall, in dem es nicht spätestens beim nächsten Weiterbewilligungsantrag mitgeteilt wurde, ist nach der Rechtsprechung grundsätzlich einmal ein möglicher Betrug oder Betrugsversuch.

    Die meisten Jobcenter informieren in ihrem Vordruck für Bewilligungsbescheide automatisch über die Pflicht, unaufgefordert alle Einkünfte jeder Art mitzuteilen.

    Damit liegt rechtlich fast immer "Bösgläubigkeit" bzw. Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor. Die Rückzahlung kann dann im Regelfall auch durch Aufrechnung mit bis zu 30 % des monatlichen Regelbedarfs erfolgen. Das sind momentan bei einem Single ohne Kinder rund 130 Euro im Monat, die es dann weniger gibt.

    Rein praktisch gesehen bringen viele Jobcenter es oft nicht zur Anzeige, wenn so etwas rauskommt und dann das Geld ohne Murren und Knurren zurückgezahlt wird. Das hängt aber von den Umständen ab (aus Sicht des Bürgers ist es oft Zufall). Wenn man reuig ist und den Schaden wiedergutmacht, stellen viele Staatsanwalten oder Gerichte die Verfahren ein.

    Es ist aber eine Stelle, an dem man durch "Aggro" die Sache auch deutlich schlimmer machen kann. Wenn man die Vorlage verweigert, wird einem später kein Gericht mehr glauben, dass alles nur ein Missverständnis war. Außerdem kann dann das Jobcenter die große Ermittlungskeule auch zu sonstigen Fragen rausholen "Alle Kontoauszüge aller Konten seit erster Antragstellung, die noch nicht vorgelegt wurden", die Leistungen entziehen bis die Unterlagen vorgelegt werden etc. Bei den "gutmütigen" Jobcentern, die mit den Strafanzeigen und Ordnungswidrigkeitenverfahren oft nicht hinterherkommen, schafft mans dann damit oft, dass es "streng nach Gesetz" läuft und dem jeweiligen Bürger nun besondere Aufmerksamkeit geschenkt wird.

    Fazit: Bitte in solchen Fällen vernünftig bleiben und sich nicht zu sehr aus dem Fenster lehnen.

    Falls es hart auf hart gehen sollte: Sozialberatung vor Ort aufsuchen so vorhanden oder Beratungshilfeschein bei Gericht holen und zum Anwalt gehen.

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