Für meine Kapitallebensversicherung hatte ich im Jahre 2006 mit dem Versicherer einen Nachtrag zum Versicherungsvertrag vereinbart. In dem Nachtrag heißt es: "die Verwertung der Ansprüche aus diesem Vertrag vor dem Eintritt in den Ruhestand wurde gemäß § 165 Abs. Abs. 3 Versicherungsvertragsgesetz mit Wirkung zum 27.09.2006 unwiderruflich ausgeschlossen".
Ich bin 56 Jahre alt und beziehe ALG II - Leistungen.
Die Kapitallebensversicherung läuft am 01.11.2020 ab und wird nach einem gestern getätigten fernmündlichen Gespräch mit dem Versicherer dann zur Auszahlung kommen. Ich bin gegen eine Auszahlung im Jahre 2020 und frage mich nun, ob ich mich hierbei auf den geschlossen Nachtrag zum Versicherungsvertrag erfolgreich berufen kann. Darüber hinaus frage ich mich, ob der Verwertungsausschluss im Jahre 2006 überhaupt rechtswirksam vereinbart worden ist. Kann es passieren, dass das jobcenter unverzügliche Verwertung verlangt ?