ALG II - Kapitallebensversicherung mit Verwertungsausschluss

  • Für meine Kapitallebensversicherung hatte ich im Jahre 2006 mit dem Versicherer einen Nachtrag zum Versicherungsvertrag vereinbart. In dem Nachtrag heißt es: "die Verwertung der Ansprüche aus diesem Vertrag vor dem Eintritt in den Ruhestand wurde gemäß § 165 Abs. Abs. 3 Versicherungsvertragsgesetz mit Wirkung zum 27.09.2006 unwiderruflich ausgeschlossen".

    Ich bin 56 Jahre alt und beziehe ALG II - Leistungen.

    Die Kapitallebensversicherung läuft am 01.11.2020 ab und wird nach einem gestern getätigten fernmündlichen Gespräch mit dem Versicherer dann zur Auszahlung kommen. Ich bin gegen eine Auszahlung im Jahre 2020 und frage mich nun, ob ich mich hierbei auf den geschlossen Nachtrag zum Versicherungsvertrag erfolgreich berufen kann. Darüber hinaus frage ich mich, ob der Verwertungsausschluss im Jahre 2006 überhaupt rechtswirksam vereinbart worden ist. Kann es passieren, dass das jobcenter unverzügliche Verwertung verlangt ?

  • Bisher erreichte garantierte Leistung zum 01.11.2020: EUR 8.996,40

    Garantierter Rückkaufswert: EUR 7.906,60

    Garantierter Wert: EUR 8.373,00

    Aktueller Wert gesamt: EUR 8.496,96

  • Hallo,

    das sind eher versicherungsrechtliche Fragen, die in einem Sozialforum kaum beantwortet werden können.

    Sozialrechtlich sehe ich hier jedoch kein Problem, sofern Du nicht noch über mehr Vermögen verfügst. Ohne solches Vermögen würdest Du innerhalb der Freigrenzen nach Auszahlung der LV liegen.

    Gruß!

  • Hallo,

    das Jobcenter kann verlangen, dass du Bausparverträge etc. auflöst und diese einsetzt um davon zu leben. Allerdings gibt es auch Freibeträge (750 € Grundfreibetrag + 150 € mal Lebensjahre). Wenn du nicht anderweitig noch größere Summen an Bargeld etc. und die Lebensversicherung ordnungsgemäß beim Jobcenter angegeben hast, sollte es zu keinen Problemen kommen.

    Für die Fragen bzg. der Versicherung wende dich bitte an ein Forum, welches sich mit Versicherungsverträgen beschäftigt.

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