Hallo. Ich bin die Eigentümerin einer 3zkb Wohnung. Eine Bekannte möchte bei mir ein Zimmer untermieten. Das Andere Zimmer habe ich bereits an eine Studentin untervermietet als warmmiete.
Meine Bekannte wird sich nach der Meldung beim Anwohnermeldeamt auch beim Arbeitsamt melden. Ich habe die Absicht, ihr den Untermietvertrag auch mit der pauschalen Warmmiete auszuhändigen. Ohne genauen Angaben und Aufteilung. Der Betrag ist nicht hoch. Wird diese Angabe vom Arbeitsamt anerkannt, oder muss ich mich jetzt mit NK Abrechnung auseinandersetzen? Danke im voraus