Autoverkauf - Anrechnung auf Leistungen?

  • Hallo Ihr Lieben,

    da ich hier nichts Entsprechendes finden konnte, ist meine kurze Frage:

    Ich beabsichtige, mein altes Auto, welches ich schon lange vor dem ALG2-Bezug hatte, zu verkaufen. Vermutlich bekomme ich dafür noch ca. 1.000,-- €.

    Wäre das dann Einkommen, was ich angeben muß und welches auf die Leistungen angerechnet werden würde?

    Vielen Dank für die Beantwortung.

    Gruß

  • Es wird nicht als Einkommen angerechnet, so lange es sauber nachgewiesen wird.

    Allerdings wird der Erlös durch den Vermögenstausch zu anrechenbarem Vermögen. Das Auto ist nicht anrechenbares Vermögen nach § 12 Absatz 3 SGB II. Geld ist nicht auf diese Weise geschützt.

    Das wird vermutlich keinen Unterschied machen. Falls Du aber doch durch den Verkaufserlös die Vermögensfreibeträge nach § 12 Absatz 2 SGB II sprengen solltest, *dann* würde es im Ergebnis "angerechnet".

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