ALG II - rückwirkende Einstellung der Leistung und Fragen

  • Hallo, ich bin neu hier,

    ich habe vom 01.01.19 - 30.06.19 ALG II Leistungen vom JobCenter E. bezogen (Baden-Württemberg). Ich bin Ende Juni obdachlos geworden, da mich die WG, in der ich gewohnt habe in Abwesenheit auf die Straße gesetzt hat. Ich hatte auch mit Hilfe der Polizei keinen Zugang mehr zu meiner Wohnung.

    Ich war selbständig und bin pleite gegangen. Ich habe dann mit meiner Freundin in Hessen am 23.08.19 eine Wohnung gefunden und beim JobCenter M. ALG II beantragt.

    Nachvollziehbarerweise hat das JobCenter E. die Leistungen komplett aufgehoben, da ich keine abschließende Anlage EKS abgegeben habe. Alle Belege der Selbständigkeit für diesen Zeitraum sind verloren gegangen.

    Kann mir jetzt das ALG II, dass ich beim JobCenter M. erhalte, gepfändet werden? Meine Partnerin und ich sind eine BG, sie ist der Haushaltsvorstand, das Geld wird ihr überwiesen und meinen Anteil erhalte ich auf mein privates Bankkonto.

    Wie läuft das mit einer Rückzahlung an das JobCenter, wenn ich außer ALG II keine weiteren Einnahmen habe? Ich kann doch von 382 € monatlichen Einnahmen nicht auch noch was zurückzahlen - sage ich mal so naiv wie ich wohl bin.

    Kann das auch eine Strafanzeige nach sich ziehen, wenn ich die Belege nicht einreiche? Ich kann sie ja nicht einreichen, da sie in der Obdachlosigkeit verloren gegangen sind.

    Vielen Dank für Eure Hilfe und für Eure kostbare Zeit, mit der ihr mich unterstützt

    HerzensMensch

    Einmal editiert, zuletzt von HerzensMensch (24. September 2019 um 19:41)

  • Hallo,

    vorab eine Frage. Kannst du dir die Dokumente nicht nochmals besorgen? Bevor ich alle erhaltenen Leistungen zurückzahle, würde ich erstmal alle Mittel ausschöpfen um den Betrag wenigsten zu verringern.

  • wäre sinnvoll, sehe ich auch so, ich habe aber auch viele Kassenbelege, die ich mir nicht mehr besorgen kann.

    Ich habe den Rückzahlungsbescheid schon erhalten und ich bin zur Zeit aufgrund den Folgen der Obdachlosigkeit krankgeschrieben. Ich habe momentan nicht die Kraft, das alles nochmal zu besorgen.

  • Verständlich, nur gibt es auch Hilfsorganisationen die einem Hilfestellung bieten. Vielleicht wäre das eine Option für dich.

  • Alg II ist unpfändbar.

    Jobcenter können aber statt dessen in gewissem Umfang monatlich aufrechnen. Das geht dem Grunde nach auch bei Wechsel des Jobcenters.

    Wie viel monatlich aufgerechnet werden kann, steht im Erstattungsbescheid oder einem gesonderten Aufrechnungsbescheid. Maximal ist es aber 30 % Deines Regelbedarfs, üblicherweise bei einem einzigen simplen Erstattungsbescheid aber nur 10 % (Dateils lasse ich mal weg - es ist einfacher für Dich, im Bescheid nachzuschauen).

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