Hallo , ich hoffe mir kann jemand helfen.
ich habe ein Schreiben von Jobcenter erhalten , und ich verstehe kein Wort
Sie haben die Betriebskostenabrechnung 2018 eingerecht.
Gemäß § 22 SGB II und §§ 35 SGB XII ( AV-Wohnen)
(2) werden Nachzahlungen für Zeiträume , in die Kosten der Wohnung nach Durchfüh des
Kostensenkungsverfahrens gemäß Nummer 7 auf das angemessene Maß reduziert wurden
nicht übernommen.