Muss leider durch lange Krankheit und mehreren OP`S immer wieder ALG II Leistungen in Anspruch nehmen. Habe einen Behinderungsgrad von 40 % und bin Aufgrund mehrerer gesundheitlicher Einschränkungen ( diese sind durch Arztteste bestätigt) auf dem Arbeitsmarkt sehr schlecht vermittelbar. Meinen gelernten Beruf und meine zuletzt ausgeübte Tätigkeit kann ich aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr machen.
Möchte nun nach zig erfolglosen Bewerbungen gerne eine Weiterbildung als Betreuungskraft nach § 43 b/§53c machen.
Habe Aufgrund mehrerer Erfahrungen schon Kenntnisse im Umgang mit behinderten und pflegbedürftigen Menschen. Diese Arbeit gefällt mir.
Das Jobcenter verweigert mir jedoch die Kostenübernahme für den Kurs in Höhe von 892,- mit der Begründung, dass sie die Kosten nur dann übernehmen würden, wenn mir vorab von einem Arbeitgeber nach Beendigung des Kurses ein Arbeitsplatz zugesichert werden würde. Habe bisher vergeblich versucht einen Arbeitgeber zu finden, der mir nach Beendigung des Kurses einen Arbeitsplatz zusagt. Es hieß, dass ich mich ganz normal wie alle anderen Bewerber auf eine ausgeschriebene Stelle bewerben müsse, damit all die gleichen Chancen hätten. Außerdem wisse man ja auch gar nicht, ob nach Beendigung des Kurses aktuell überhaupt noch eine Stelle in ihrem Unternehmen zu besetzen wäre. Man könne die momentane, freie Stelle ja schliesslich nicht 3 oder 4 Monate offen halten, da aktuell Bedarf nach einem/r neuen/r Mitarbeiter/in da wäre.
Meine Frage ist jetzt, ob das wirklich vom Jobcenter immer so gehandhabt wird? Wer hat Erfahrungen damit?
Bin euch für Antworten und Tipps sehr dankbar.