Hallo!
Wenn es dieses Thema schon gibt, dann bitte verschieben.
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Vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen?
Folgendes Anliegen: Ich habe im Juni 19 für und mit meinen Sohn (19 Jahre) Kindergeld für sich beantragt.
Der Antrag ist durchgegangen und wurde bewilligt, mit einer KG-Nachzahlung von 6 Monaten.
Mein Sohn hat kein eigenes Konto und ist laut Ausweis ,,ohne festen Wohnsitz,, gemeldet (er gehört nicht zu meiner Bedarfsgemeinschaft).
Für den Kindergeldantrag habe ich meine Bankverbindung angegeben, daraufhin hat die Familienkasse auch das Kindergeld gezahlt.
Im August 19 habe ich dann vom Jobcenter einen Ablehnungsbescheid bekommen, mit der Begründung das das Kindergeld als Einkommen angerechnet wurde/wird und ich deshalb raus bin....aber das Kindergeld + die Nachzahlung habe in bar meinem Sohn gegeben und es mir von ihm quittieren lassen.
Die Quittungen habe ich bereits dem Jobcenter gegeben und denen erklärt, das das Kindergeld nicht für mich ist sondern für meinen Sohn und das ich ihm nur helfen wollte, da er kein eigenes Konto hat.
Jetzt bin ich die dumme, bekomme kein ALG2 mehr und krankenversichert bin ich auch nicht mehr.
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Weiterleitung des Kindergeldes – keine Anrechnung
Etwas anderes gilt, wenn das Kind nicht mehr zu Hause lebt und die Eltern noch weiter Kindergeld erhalten. Kann nachgewiesen werden, dass das Kindergeld zwar auf dem Konto der Eltern eingeht, allerdings an das Kind weitergeleitet wird, so wird es nicht auf die Hartz IV Leistungen angerechnet (§ 1 Abs. 1 Nr. 8 ALG II-V).
Wichtig: Die Weiterleitung des Kindergeldes muss im selben Monat erfolgen, in dem das Geld der Familienkasse auf dem Konto eingegangen ist. Wird dir rechtzeitige Weiterleitung nicht vorgenommen, droht die Kürzung des Regelsatzes (Entscheidung des Bundessozialgerichts Az. B 14 AS 81/12 R).
So, wie ich den Text verstehe, würde ich doch noch Anspruch haben, oder? Ich leite das Geld ja weiter...
Bitte helft mir!