ALG II - Arbeitsaufnahme und Fragen zur Erstattung

  • Hallo,

    ich habe für September Leistungen vom JC bezogen. Nun habe ich eine Tätigkeit ab Mitte September aufgenommen und das Gehalt wird noch im September ausgezahlt. Ich werde ca. 200 € mehr Gehalt bekommen, was mir für September vom JC zur Verfügung stand. Die Leistungen werden zum 01. Oktober eingestellt.

    1) Muss ich nun für September den kompletten Betrag an das JC zurückzahlen oder gibt es eine anteilige Berechnung?

    2) Muss ich auch rückwirkend meine Krankenkasse selbst bezahlen?

  • Hallo,

    da wir keine genauen Zahlen vorliegen haben, können wir dir auch keine detailierte Auskunft geben. Das Geld wird nachdem Zuflussprinzip angerechnet und du wirst eine Neuberechnung erhalten.

    Ist es eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung?

  • Hallo!

    Es gilt das Zuflussprinzip! ALG II gab es Ende August für September im Voraus und deine

    Gehaltszahlung erfolgte rückwirkund für September im September. Hier kam es zu einer

    Überzahlung und ist zu erstatten.

    Gruß

  • Das Gehalt wird unter Berücksichtigung der Freibeträge angerechnet. Ob du die Leistungen teilweise oder komplett erstatten muss hängt davon ab, wie hoch dein Leistungsanspruch war. Darüber haben wir keine Infos.

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