Krankengeld - Zufluss des Monats ALG II und weitere Fragen

  • Hallo,

    wie sieht es aus, wenn z. B. Krankengeld ausgezahlt wird im August und Oktober.

    Steht dann im September der volle ALG II Betrag zu. Zufluss des Monats. (Paragraphen/Urteile?)

    Die Sachbearbeiterin meinte gerade, der Einfachheit halber wird es pro Tag berechnet und die Kontoauszüge nicht angefordert, da zu aufwendig. Beim Einkommen ist es etwas anderes, meinte sie.

    (Bei unregelmäßigen Zahlungen des Krankengeldes würde es auch eher zu Lasten des JC gehen und beim Einkommen eher zu Lasten der Kunden.)

    Aber wenn die Krankengeld Zahlung endet, möchten sie dennoch die Abschlussbescheinigung über Beendigung der Zahlung,

    Danke im Voraus


    Angenommen ein Arbeitnehmer war lange Zeit krankgeschrieben und erhielt Krankengeld. Aufgrund des niedrigen Krankengeldes zusätzlich ALG II. Jetzt stellte der Leistungsbezieher fest, dass ihm mehr ALG II zustehen, da die Zahlungen der Krankenkasse natürlich unregelmäßiger sind.

    In manchen Monaten müsste er ca. 40€ monatlich zurückzahlen und in anderen Monaten würde er mehr Geld bekommen. (Woraus sich ein Plus ergibt.)

    Nun die eigentliche Frage, darf das Jobcenter das Geld aus den zu viel bezahlten Monaten zurückfordern?

    In § 45 SGB X steht, dass ein Leistungsempfänger grundsätzlich keine Hartz-4-Rückzahlung tätigen muss, wenn er “auf den Bestand des Verwaltungsaktes vertraut hat” und das Vertrauen schutzwürdig ist.

    Aus dem Gesetz lese ich, dass der Leistungsberechtigte nichts zurückzahlen muss, da dem Jobcenter alle Infos bekannt waren. Natürlich haben Sie den Leistungsberechtigten nicht darauf aufmerksam gemacht, dass aufgrund der unregelmäßigen Krankengeldauszahlung ihm mehr zusteht. ;)

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