Geplante Änderungen SGB II - Eckpunkte des Reformpaket Grundsicherung
Alles anzeigenIm Bereich Unterkunftskosten und selbstgenutzter Immobilien:
- Aufgabe der Angemessenheitsprüfung bei Mietwohnungen in den ersten zwei Jahren
- Anspruch auf Übernahme der “tatsächlichen Aufwendungen“ bei selbstgenutzten
Wohneigentums
- Zweijähriger Bestandsschutz für Vermögenseinsatz bei selbstgenutztem Wohneigentum
Im Bereich Sanktionen:
- Aufgabe der Sanktionen in die Unterkunftskosten
- Aufgabe der vollständige Leistungskürzungen
- Abschaffung der Sonderregeln für unter 25-Jährige
Hier soll das Urteil des BVerfG abgewartet werden.
Im Bereich Eingliederungsvereinbarungen:
- Abschaffung von Eingliederungsvereinbarungen, stattdessen Einführung eines
„kooperativen Ansatzes“ in Form eines „Integrationsfahrplan“ für die Eingliederungsstrategie.
- Nur noch Sanktionen, wenn die im „Integrationsfahrplan“ festgehaltenen Eigenbemühungen
nicht eingehalten werden.
Veränderte Einkommensanrechnung innerhalb von Bedarfsgemeinschaften:
- Es wird die Aufgabe der Bedarfsanteilsmethode diskutiert und stattdessen die Einführung
des Kaskadenmodell im SGB II. Hier eine Erklärung: Die Kaskadenlösung - Thomas Kulle
Einführung eines neuen Kindergeldmodells
- Das neue Kindergeld soll bis zu 389 Euro pro Kind betragen, zzgl. der Leistungsansprüche nach
dem Bildungs- und Teilhabepakets, die Höhe wird nach Anzahl der Kinder gestaffelt.
Installation von bürgerfreundlichen Versicherungsämtern mit Lotsenfunktion
- Einführung von Versicherungsämtern mit wohnortnahen Beratungsstellen, die als Erstanlaufstellen
mit Lotsenfunktion dienen sollen und eine eingehende und themenübergreifende Beratung der
BürgerInnen anbieten (sollen). Sozialverwaltung bürgerfreundlich gestalten.
Ausweitung des Schutzbereichs der Arbeitslosenversicherung
- Senkung der Anwartschaftzeit auf Alg I von 12 Monate auf 10 Monate, Ausweitung der Rahmenfrist
von 24 Monate auf 36 Monate. Verbesserung der rentenrechtlichen Absicherung,
- Bei vorübergehend von Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit betroffenen bzw. bei Übergangsgeld bei
Teilnahme an einer Reha, sollen Beiträge zur Rentenversicherung auf 100 % des Entgelts während
der letzten Beschäftigung angehoben werden.
Ausbau von Qualifizierungs- und Weiterbildungsangebote der Bundesagentur für Arbeit
- Einführung eines Transformationspakets um den Strukturwandel aktiv zu begleiten und die Arbeit
von morgen zu gestalten,
- Erweiterung der Regelungen des Qualifizierungschancengesetzes,
- Diverse Einzelregelungen zur Weiterbildung und Qualifizierung.
Ausweitung des Schutzbereichs der Arbeitslosenversicherung
- Senkung der Anwartschaftzeit auf Alg I von 12 Monate auf 10 Monate, Ausweitung der Rahmenfrist
von 24 Monate auf 36 Monate.
Verbesserung der rentenrechtlichen Absicherung
- Bei vorübergehend von Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit betroffenen bzw. bei Übergangsgeld bei
Teilnahme an einer Reha, sollen Beiträge zur Rentenversicherung auf 100 % des Entgelts während
der letzten Beschäftigung angehoben werden.
Ausbau von Qualifizierungs- und Weiterbildungsangebote der Bundesagentur für Arbeit
- Einführung eines Transformationspakets um den Strukturwandel aktiv zu begleiten und die Arbeit von
morgen zu gestalten,
- Erweiterung der Regelungen des Qualifizierungschancengesetzes
- Diverse Einzelregelungen zur Weiterbildung und Qualifizierung
Quelle: Zukunftsdialog - Ergebnisbericht stellt Lösungsvorschläge vor - BMAS.de