Hallo Gemeinschaft!
folgender Sachverhalt:
Alleinerziehender Vater bezieht kein ALGII (könnte, möchte er aber nicht) Sohn nun volljährig möchte ALGII beantragen. Aber nur wenn der Vater keine Angaben machen muss. jc lehnt dies ab, da der Vater ja unterhaltspflichtig sei und es sich um eine BG handelt. Ist die Aussage korrekt? Kann der Vater dem Sohn, da er selbst ja kein ALGII bezieht, nicht ein Zimmer untervermieten? Oder gilt die U25 Regelung? Gruß und Danke für mögliche Antworten! mic