Hallo,
habe mich mit Familie zum 01.07.2019 als Bedarfsgemeinschaft angemeldet und ALG2 beantragt.
Da es bei uns mit vielen Personen etwas umfangreicher wurde und einige Details geklärt werden mussten, ist bis heute noch kein bescheid erlassen worden, soll aber jetzt, da alle Unterlagen vorliegen, geschehen.
Nun hatte ich während der Anfangszeit den Sachbearbeiter gefragt, wie denn mein Status sein und dieser sagte mehr oder weniger ich hätte keinen. Also habe ich mich bei meiner Frau mit krankenversichert. Nun ging es um die Bildung und Teilhabe Formulare und da heißt es plötzlich, das ich das ja schon lange hätte beantragen müssen.....oops -> Da ich je keinen Bescheid hatte und somit nichts vorzulegen hatte, dachte ich, auch aufgrund der damaligen Aussage, ich muss warten bis das durch ist. Vor allem, da am Anfang aufgrund von einer grenzwertigen Vermögenssituation im Raume stand, dass gar keine Bedürftigkeit vorliegt.
Nun fülle ich die Anträge aus und es geht zum Einen um die Mittagessen in Kindergarten/Hort und Schule sowie die Vereinsbeiträge der Kinder (ist nur ein verein in den alle gehen). Der Sachbearbeiter hat gemeint, dass man das nun halt ausnahmsweise rückwirkend macht ? Also habe ich bei der Verpflegung ab 01.07.2019 eingetragen und den Menüplan (also die Bestellungen) aus der Schulkantine ausgedruckt. In Kindergarten und Hort machen die das aber händisch, somit muss ich wohl dort mir die Unterlagen kopieren lassen, oder ??
Wo und wie schreibt man denn den Jahresbeitrag für den Sportverein ein ?
Danke schon mal im voraus !