Alles anzeigenWieder mal sind drei Monate vorbei, in denen das BVerfG nicht über den
Sanktionsvorlage-Beschluss entschieden hat, daher stellen wir diesmal eine
öffentliche Sachstands-Anfrage und weisen das BVerfG auf die Folgen der
Sanktionen hin. Tacheles hat mit Datum vom 05.04.2018 folgendes Schreiben
an das Bundesverfassungsgericht geschickt:In der Sache
1 BvL7/2016
wird diesseitig, als Stellungnahme erstellender Sachverständiger Dritter,
angefragt, wann nun mit einer Entscheidung in dem Vorlage-Verfahren zur den
Sanktionen im SGB II zu rechnen ist.
Wir möchten darauf hinweisen, dass im Jahr 2017 die Sanktionen von den
Jobcentern nochmal gesteigert wurden. Aus den bei der Bundesagentur für
Arbeit unter Statistik veröffentlichen Daten wird ersichtlich, dass sich im
Vergleich zur Sanktionsstatistik Nov. 2016 zu Nov. 2017 die Anzahl der
Sanktionen von 935.408 Sanktionen im Jahr 2016 auf 956.544 Sanktionen
im Jahr 2017 gesteigert wurden. Das ist eine Steigerung um 21.136 Sanktionen
gegenüber dem Vorjahr. Es ist davon auszugehen, dass im Jahr 2017 die
Grenze von einer Million Sanktionen überschritten wurde.
Jede Sanktionen bedeute eine nicht vertretbare Einschränkungen des
Existenzminimums, alleine die Drohung mit den Sanktionen eröffnet Tor und Tür
für prekäre und prekärste Beschäftigungsverhältnisse und Existenzvernichtung der
60 % - und 100 % - Sanktionierten.
Daher ist es von zentraler Bedeutung, dass das BVerfG zeitnah die Sanktion-Regeln
prüft und klarstellt, was die Jobcenter dürfen, unter welchen Voraussetzungen sie
das dürfen und das die SGB II-Sanktionen klare Verstöße gegen das Völkerrecht,
den UN-Sozialpakt, die Europäische Sozialcharta, die Behindertenkonvention und
gegen das deutsches Verfassungsrecht sind, so zumindest unsere Auffassung.Vor diesem Hintergrund möchten wir Sie, auch im Namen der 6.219.544 Menschen
(Stand: März 2018), die SGB II-Leistungen beziehen müssen eindringlich darum
bitten, das Vorlage-Verfahren zu den Sanktionen im SGB II nicht weiter aufzuschieben,
sondern zeitnah zu entscheiden.
Mit freundlichen GrüßenWir sind gespannt, wie sich das BVerfG dazu positioniert.
Hier unser Schreiben zum Download: Schreiben an BVerfG vom 05.04.2018Harald Thomé
Tacheles - Online Redaktion
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) kündigt im November Urteil im Sanktionsverfahren an
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Grace -
9. April 2018 um 09:11 -
Geschlossen
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Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) kündigt am 05. November Urteil im Sanktionsverfahren an
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) kündigt am 05. November Urteil im Sanktionsverfahren an
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Urteilsverkündung in Sachen „Sanktionen im SGB II“ am Dienstag, 5. November 2019, um 10.00 Uhr
Nach fast 15 Jahren Sanktionspraxis und Sanktionen in Höhe von fast einer Million Sanktionen
jährlich und Milliarden nicht gezahlter Existenzsicherungsleistungen wird nun endlich das
Sanktionsregime verfassungsgerichtlich beurteilt.
Am 5. Nov. 2019 wird das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) sein Urteil zur Zulässigkeit derHartz IV-Sanktionen verkünden. Es geht dabei um die Frage, ob SGB II-Sanktionen gegen das Menschenwürdeprinzip verstoßen oder halt nicht. Bisher hat das BVerfG in zwei Urteilen
herausgearbeitet, dass „das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen
Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des
Art. 20 Abs. 1 GG jedem Hilfebedürftigen die materiellen Voraussetzungen für seine physische
Existenz und ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen
Leben als unerlässlich zusichert ein unverfügbares Recht auf Gewährleistung eines
menschenwürdigen Existenzminimums darstellt“ (Urt. v. 09.02.2010, Az. 1 BvL 1/09).
Im Jahr 2014 hat das BVerfG entschieden, dass die Leistungen zur Sicherung desLebensunterhalts nach dem SGB II mit dem Grundgesetz "derzeit noch vereinbar" sind
(Beschl. v. 23.07.2014 – 1 BvL 10/12).
Demnach müsste das BVerfG am 5. Nov. zu dem Ergebnis kommen, dass die Menschenwürdeabsolut, unverfügbar und keiner Abwägung zugänglich ist.
Die Sanktionen im SGB II stellen gravierende Verstöße gegen die Menschenrechte dar undsind nicht dazu geeignet, eine dauerhafte Integration in den Arbeitsmarkt zu gewährleisten.
Sie führen vielmehr zu Verschuldung, Obdachlosigkeit und immer weiterer Entfernung vom
Arbeitsmarkt. Daher gehören die SGB II - Sanktionen nach Ansicht von Tacheles und diverser
Wohl- und Sozialverbände sowie dem DGB abgeschafft und auf den Müllhaufen der Geschichte!
Der Verein Tacheles war vom Bundesverfassungsgericht als sachverständiger Dritter in demSanktionsverfahren bestimmt worden und hatte sich mit einer umfassenden juristischen
Stellungnahme vehement gegen Sanktionen ausgesprochen. Ebenfalls haben sich die
Wohlfahrts- und Sozialverbände, der DGB und der Deutsche Anwaltsverein deutlich gegen
die bisherige Sanktionspraxis positioniert. In Vorbereitung der Verhandlung im Jan. 2019
hatte Tacheles eine Onlineumfrage zu den Folgen und Wirkungen der Hartz IV – Sanktionen
getätigt. An dieser hatten sich über 21.000 Menschen beteiligt. Damit konnten dem
Verfassungsgericht dezidiert die Folgen und Wirkungen der Hartz IV- Sanktionen aufgezeigt
werden.
Daneben hatten wir den Teilnehmenden die Möglichkeit gegeben dem Verfassungsgericht ihre
Erfahrungen und Position mit den Sanktionen direkt dem BVerfG mitteilen zu können. Von
dieser Möglichkeit haben über 6.000 Menschen Gebrauch gemacht. Diese Rückmeldungen
sind berührend, aber auch erschreckend, da sie die Wirkung, die Verzweiflung der Betroffenen
authentisch wiedergeben. Somit haben wir den Menschen die Möglichkeit geboten, sich
unmittelbar mit ihren Anliegen an das oberste deutsche Gericht wenden zu können.
Es ist zu erwarten, dass das Bundesverfassungsgericht die SGB II – Sanktionen deutlich beschränkenwird. Insofern wird das Urteil vom 5. Nov. für die Lebenssituation von fast 6 Mio. Menschen im
Hartz IV-Bezug eine erhebliche Relevanz haben, genauso aber auch, kann die Drohung mit der
Existenzvernichtung durch die SGB II- Sanktionen weiter dazu genutzt werden Arbeitende in den
Niedriglohn und prekäre Beschäftigung zu drängen.
Mehr dazu und die Stellungnahmen und Befragungsergebnisse
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